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Magdeburg, den 01.09.2016

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im September 2016 (Stand: 01.09.2016)

I. Strafsachen   Sicherungsverfahren, räuberischer Diebstahl in Magdeburg 22 KLs 125 Js 7325/16 (15/16) ? 2. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 8 Zeugen   Prozessbeginn:                 Dienstag, 06. September 2016, 13.00 Uhr   Fortsetzungstermine:        14., 21., 22. und 28. September 2016,                                            jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Dem Beschuldigten im Alter von 36 Jahren wird vorgeworfen, am 03. März 2016 eine Buchhandlung in einem Einkaufszentrum in Magdeburg aufgesucht zu haben. Dort soll er Waren im Wert von rund 110,00 ? gestohlen haben. Als der Beschuldigte von der Filialleiterin, die die Tat beobachtet hatte, aufgefordert worden sein soll, das Diebesgut herauszugeben, soll er eine zu Hilfe gerufene Mitarbeiterin geschlagen haben.   Der Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein.   Für den Fall, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, infolge seiner Erkrankung schuldunfähig und für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.     Drogenhandel in Bernburg und anderen Orten 25 KLs 252 Js 13470/15 (20/16) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständige 6 Zeugen   Prozesstag:                      Montag, 12. September 2016, 09.30 Uhr, Saal C 12     Dem 39-jährigen Angeklagten werden insgesamt 63 Straftaten vorgeworfen. Er soll im Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 mit Marihuana teilweise im Kilogrammbereich und Ecstasy gehandelt haben.   Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen.     Betrug und Erpressung in Egeln und Magdeburg 24 KLs 130 Js 26601/13 (8/15) ? 4. Strafkammer   3 Angeklagte 1 Sachverständige 10 Zeugen   Prozessbeginn:                 Dienstag, 27. September 2016, 09.30 Uhr, Saal B 12   Fortsetzungstermin:          Mittwoch, 28. September 2016, 14.00 Uhr, Saal B 12     Der 25-jährigen weiblichen Angeklagten und zwei 37 Jahre alten Männern werden mit wechselnder Beteiligung insgesamt 3 Straftaten vorgeworfen. Am 08.11.2012 sollen zwei der Angeklagten einen Zeugen veranlasst haben, 150,00 ?  zu bezahlen, um hierfür Geschlechtsverkehr mit einer Frau zu haben. Die von den Angeklagten vermittelte Frau soll jedoch nicht unter der angegebenen Adresse gewohnt haben. Der Kontakt erfolgte zunächst über das Internet. Am 17.11.2012 soll sich die Angeklagte als eine andere Frau auf der Internetplattform ausgegeben haben, um sich mit einem Mann zu verabreden. Das Opfer soll dann in der Wohnung überfallen worden sein und unter Verwendung eines Messers veranlasst worden sein, von einem Geldautomaten mehrere 100,00 ? abzuheben. Bei der dritten Tat soll einer der Angeklagten unter der Verwendung unbefugter Kreditkartendaten bei einem Internetversandhaus für 500,00 ? Waren bestellt haben, die dann nicht bezahlt wurden.   Mit Urteil der 5. Strafkammer vom 13. November 2014 wurden die weibliche Angeklagte zu einer Geldstrafe und die beiden männlichen Angeklagten zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 8 Monaten und 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2015 (4 StR 152/15) wurde diese Verurteilung teilweise aufgehoben und zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass bei einer Erpressung, bei der die weibliche Angeklagte als Lockvogel fungiert hat, die vom Landgericht angenommene Gewaltanwendung nicht ausreichend festgestellt wurde. Des Weiteren muss die Strafkammer auch neu prüfen, ob einer der Angeklagten in eine Entziehungsanstalt unterzubringen ist.       Verfahren wegen Bestechung, Bestechlichkeit gegen einen ehemaligen Landrat und einen weiteren Angeklagten 24 KLs 491 Js 18043/09 (3/14) ? 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)   In dem am 28. Oktober 2015 begonnenen Prozess wird am   Mittwoch, den 14. September 2016, um 15.00 Uhr der derzeitige Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt als Zeuge vernommen. Der Zeuge war im  Jahr 2007 Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt und soll auf Antrag der Verteidigung über seine damaligen Kenntnisse als Minister betreffend die Genehmigungsverfahren und die Aufsicht und Kontrollen durch das Landesamt für Bergbau und Geologie betreffend die Tongruben Velitz und Möckern.   Der ehemalige Landrat des Landkreises Jerichower Land und mittlerweile noch ein ehemaliger Gesellschafter der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern müssen sich in dem Strafprozess vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten. Dem ehemaligen Landrat wird im einem Fall Bestechlichkeit und in 5 Fällen Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Gesellschafter und ein mittlerweile aus dem Prozess ausgeschiedener Mitangeklagter sollen den damaligen Landrat bestochen haben.     (Löffler) Pressesprecher       II. Zivilsachen   Beeinträchtigung des Nachbarschaftsgrundstücks durch Blendung eines Edelstahlschornsteins 10 O 1937/15 ? 10. Zivilkammer - Einzelrichter   Prozesstag:                     Donnerstag, 22. September 2016, 09.00 Uhr, Saal B 13   Die Parteien sind Nachbarn. Die Klägerin will erreichen, dass die Beklagte Maßnahmen trifft, damit vom Edelstahlschornstein der Beklagten an sonnigen Tagen keine Reflexe mehr ausgehen.   Die Kammer verhandelt am 22. September 2016 zunächst nur darüber, ob für die Streitigkeit überhaupt das Landgericht Magdeburg (Streitwert über 5.000,00 ?) oder das Amtsgericht Wernigerode zuständig ist. Das Landgericht hat in einem Beschluss die Rechtsauffassung vertreten, dass das Amtsgericht zuständig ist, da der Wert der Sache sich danach bestimmt, mit welchem Aufwand eine mögliche Blendung des Schornsteines abgestellt werden kann. Die Baukosten hierfür dürften unter 1.000,00 ? liegen.      Körperliche Auseinandersetzung beim Apres-Ski in Ehmberg (Österreich) 10 O 517/16 ? 10. Zivilkammer ? Einzelrichter   Prozesstag:                     Donnerstag, 22. September 2016, 10.30 Uhr, Saal B 13     Im Februar 2014 kam es in der Gemeinde Ehmberg in Österreich auf einem Parkplatz vor einem Apres-Ski-Lokal zu einem Streit zwischen den Parteien. Im Zuge dieses Streits schlug der Beklagte den aus Großbritannien stammenden Kläger mit einem Bierglas. Der Kläger wurde verletzt.   Durch das Amtsgericht Magdeburg wurde der Beklagte mit Urteil vom 08.09.2014 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von drei Monatseinkommen verurteilt. Im Zivilverfahren fordert der Kläger nun Schmerzensgeld von mindestens 6.800,00 ? und die Erstattung von Sachschäden in Höhe von rund 1.400,00 ?. Das Gericht wird in dem Termin die Parteien anhören sowie 2 Zeugen vernehmen.       (Kluger) stv. Pressesprecher

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