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Magdeburg, den 11.09.2016

Auch Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet ?Identitäre Bewegung?

Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat die ?Identitäre Bewegung? als eine verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) eingestuft. Sie unterliegt damit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. In der Gesamtschau der dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt vorliegenden Informationen über Ideologie, Agitationen, Akteure und Aktivitäten sowie der in jüngster Vergangenheit festgestellten Entwicklungen liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die ?Identitäre Bewegung? einschließlich ihrer Regionalgruppen in Sachsen-Anhalt gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet. Die ?Identitäre Bewegung Deutschland? (IBD) wurde im Oktober 2012 nach dem französischen Vorbild der ?Generation Identitaire? gegründet und betrachtet sich als Teil einer europaweiten Bewegung deren Ziel es ist, die europäische Jugend im Kampf für die nach ihrer Meinung bedrohte Freiheit und kulturelle Identität zu vereinen. Dabei sind Aktionen und Propaganda der IBD insbesondere von islam- und fremdenfeindlichen Positionen geprägt. In Sachsen-Anhalt unterhält die IBD eigenständige Strukturen.

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