(OLG NMB) Einstellung von 35 Anwärterinnen und Anwärtern für den mittleren Justizdienst und den Justizwachtmeisterdienst
Das Oberlandesgericht hat zum 1. September 2016 die Einstellung von 30 Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes und 5 Anwärter für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes vorgenommen. Die Ausbildung der Beamten dauert für den Justizwachtmeisterdienst etwa ein Jahr und für den mittleren Justizdienst ungefähr zwei Jahre. Die erfolgreichen Anwärterinnen und Anwärter werden in der Regel in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt übernommen und an Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingesetzt. Beamte des mittleren Justizdienstes (Justizsekretäre) sind in erster Linie mit dem Betrieb der Geschäftsstelle befasst. Dazu gehören die die Verwaltung der Akten, der Umgang mit dem Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Beamten des Justizwachtmeisterdienstes ist die Durchführung der hoheitsrechtlichen Aufgaben innerhalb der Justiz übertragen. Sie gewährleisten die Sicherheit und Ordnung in den Justizgebäuden, insbesondere bei Gerichtsverhandlungen. Die Bewachung und Vorführung von Gefangenen innerhalb der Justizgebäude gehört zu ihren besonders wichtigen Aufgaben. Mit der Einstellung der Anwärter beginnt ein neues Bewerbungsverfahren für das kommende Jahr. Nähere Informationen zu den Berufsbildern, Einstellungsvoraussetzungen und Bewerbungsunterlagen werden auf Anfrage durch das Oberlandesgericht Naumburg erteilt oder können im Internet eingesehen werden (www.olg.sachsen-anhalt.de/themen/ausbildung).
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