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Magdeburg, den 13.09.2016

Höchste Waldbrandgefahr in großen Teilen Sachsen-Anhalts Fünf Landkreise betroffen

Infolge der großen Hitze und lang anhaltender Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in Sachsen-Anhalt weiter gestiegen. In fünf Landkreisen gilt derzeit die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5: Stendal, Bördekreis, Jerichower Land, Harz und Wittenberg. In den anderen Kreisen gilt die zweithöchste Gefahrenstufe 4.In dieser Saison hat es in Sachsen-Anhalt bereits 46 Mal im Wald gebrannt. Etwa 21 Hektar Wald fielen den Flammen zum Opfer. Am Dienstagabend brannten bei Langenstein im nördlichen Harzvorland 35.000 Quadratmeter Wald.Alle Waldbesucher sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Waldbrandrisiko zu minimieren.Waldbesucher werden gebeten, auftretende Brände umgehend der Feuerwehr zu melden. Das Landeszentrum Wald warnt jedoch ausdrücklich davor, einen Brand eigenständig löschen zu wollen. Waldbrände besitzen eine Eigendynamik, die von Waldbesuchern nicht eingeschätzt werden kann!Das Landeszentrum Wald weist darauf hin, dass Rauchen im Wald und in der Feldflur unbedingt zu unterlassen ist. Auch sollte man keinesfalls Zigarettenkippen aus dem Auto werfen. Im und am Wald darf kein Feuer entzündet werden. Bei Bränden sollten unverzüglich Feuerwehr oder Polizei gerufen werden.In Sachsen-Anhalt ist die Gefahr von Waldbränden im Norden und Osten des Landes besonders hoch. Etwa ein Viertel der Landesfläche ist von Wald bedeckt - das sind etwa 530.000 Hektar.Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen:Es ist verboten,1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.Kontakt bei Fragen :Andreas GoldschmidtLandeszentrum Wald Sachsen-AnhaltGroße Ringstraße 5238820 HalberstadtTel.: +49 3941 56 399 248Fax: +49 3941 56 399 101eMail: a.goldschmidt@lzw.mule.sachsen-anhalt.dewww.landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de

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