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Dessau-Roßlau, den 19.09.2016

Pressemitteilung Nr. 98 des Polizeireviers BAB/SVÜ Dessau-Roßlau

Bedrohung im Fernbus   Am 19.09.2016 gegen 16 Uhr kam es auf der Bundesautobahn 9 zwischen den Anschlussstellen Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Süd zu einer Bedrohung durch einen Fernbusinsassen. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen bedrohte der alkoholisierte 58-Jährige während der Fahrt die restlichen Mitreisenden sowie den Busfahrer. Dabei warnte der Beschuldigte eine Waffe mitzuführen und diese auch zu benutzen. Die Situation eskalierte als der Beschuldigte aufgefordert wurde, das Rauchen auf der Fernbustoilette zu unterlassen. Des Weiteren blendete der Mann mehrmals den Busfahrer mit dem Blitzlicht seiner Digitalkamera, sodass der Busfahrer wesentlich geblendet wurde und die Fahrbahn für kurze Zeit nicht erkannte.   Durch den sofortigen Einsatz der Polizeibeamten konnte der Beschuldigte im Reisebus angetroffenen und zum eigenen Schutz der Polizeibeamten mittels Handfessel fixiert werden. Durch die direkte Durchsuchung des 58-Jährigen konnte festgestellt werden, dass dieser keine Schusswaffe bei sich führte. Bei der Atemalkoholmessung wurde ein Wert von 2,1 Promille ermittelt, sodass der Betroffene im Polizeirevier der Bundesautobahn einer Blutprobenentnahme unterzogen wurde. Die Digitalkamera wurde zur Beweissicherung sichergestellt werden.   Gegen den Beschuldigten wird ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Blenden des Fahrzeugführers eingeleitet. Der Fernbus setzte die Fahrt ohne den 58-Jährigen fort.     Geschwindigkeitskontrollen   Am Montag den 19.09.2016 wurden auf der Bundesstraße 2 im Ortsteil Köpenick Geschwindigkeitskontrollen mittels stationären Messgeräts durchgeführt. Dabei wurden 470 Fahrzeuge gemessen, von denen 37 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Kilometern pro Stunde  überschritten. Ein PKW wurde mit 116 Kilometer pro Stunde gemessen. Dem Fahrzeugführer erwarten mindestens 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahrzeugregister sowie einen Monat Fahrverbot.   Bei dem am 19.09.2016 durchgeführten PROVIDA-Einsatzes wurden fünf Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Bei der mobilen Geschwindigkeitskontrolle wurde ein PKW auf der Bundesstraße 6n mit 171 Kilometer pro Stunde bei erlaubten 100 Kilometer pro Stunde gemessen. Den Betroffenen erwartet ein Bußgeld von mindestens 440 Euro, zwei Punkte im Fahrzeugregister sowie zwei Monate Fahrverbot. Zwei weitere Messungen im Baustellenbereich der Bundesstraße 100 ergaben 134 Kilometer pro Stunde bei erlaubten 50 Kilometer pro Stunde. Beide Autofahrer erwartet mindestens ein Bußgeld von 600 Euro verbunden mit zwei Punkten im Fahrzeugregister und drei Monaten Fahrverbot.      

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