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Dessau-Roßlau, den 20.09.2016

(LG DE) Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau (Korrektur)

Die Staatsanwaltschaft hat in folgenden Verfahren Anklage vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau als Schwurgericht erhoben:   1. Im Verfahren 2 Ks 115 Js 16355/16 richtet sich die Anklage wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung gegen einen 20-jährigen Heranwachsenden sowie einen 23-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau. Ihnen wird vorgeworfen, in den späten Abendstunden des 30.06.2016 auf dem Bahnhof in Zerbst einen pakistanischen Staatsangehörigen, der auf einen Zug wartete, grundlos zunächst als "Scheiß-Ausländer" beschimpft und ihn im Verlaufe des weiteren Tatgeschehens im gemeinschaftlichen Zusammenwirken getreten und geschlagen zu haben, wobei sich die Auseinandersetzung vom Bahnsteig auf das Gleisbett verlagerte. Als sich die Regionalbahn in Richtung Magdeburg in Bewegung setzte, sollen die Angeschuldigten den erheblich verletzten Geschädigten auf dem Gleis zurückgelassen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie dabei dessen Tod billigend in Kauf nahmen. Der Geschädigte konnte sich noch aus eigener Kraft aufrichten und vor dem herannahenden Zug retten, wurde jedoch vom Puffer des Triebfahrzeugs an der Schulter erfasst, wobei er eine Fraktur des Schulterblattes davontrug. Ferner erlitt er infolge der Gewalteinwirkung eine offene Wunde am linken Auge, massive Hautunterblutungen und ?abschürfungen sowie ein Schädelhirntrauma. Die Angeschuldigten, die sich derzeit in Untersuchungshaft befinden, sollen zur Tatzeit alkoholisiert gewesen sein. Das Hauptverfahren ist noch nicht eröffnet.   2. Im Verfahren 2 Ks 111 Js 11214/16 wirft die Staatsanwaltschaft einem jetzt 21-jährigen, zur Tatzeit noch 20 Jahre alten Mann und dessen 20-jähriger Lebensgefährtin aus Dessau-Roßlau Mord in Verdeckungsabsicht in Tateinheit mit Vergewaltigung vor. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll die Angeschuldigte entsprechend einem gemeinsamen Tatplan in den Abendstunden des 11.05.2016 das spätere Opfer, eine aus der Volksrepublik China stammende Studentin, unter Vortäuschung eines Notfalls in eine leerstehende Wohnung in Dessau gelockt haben. Dort sollen beide Angeschuldigten die Geschädigte unter massivster Gewalteinwirkung wiederholt vergewaltigt und im Anschluss in der Annahme zurückgelassen haben, sie werde ohne medizinische Versorgung alsbald versterben. Als sie Stunden später in die Wohnung zurückkehrten und feststellten, dass die schwer verletzte Geschädigte noch am Leben ist, sollen sie sie in einem nicht ohne weiteres einsehbaren rückwärtigen Grundstücksbereich abgelegt haben. Dort wurde das Opfer am 13.05.2016 im Zuge einer Suchaktion tot aufgefunden. Todesursache war nach den rechtsmedizinischen Feststellungen eine Einschwemmung von Fetttröpfchen in die Lungenstrombahn als Folge der massiven stumpfen Gewalteinwirkung gegen Kopf, Rumpf und Extremitäten des Opfers.   Der Angeschuldigte ist darüber hinaus zweier weiterer Vergewaltigungen angeklagt, die er im Sommer 2013 in Dessau zum Nachteil einer weiteren Geschädigten begangen haben soll und die erst jetzt im Zuge der Ermittlungen bekannt geworden sind. Die mutmaßliche Geschädigte soll vom Angeschuldigten eingeschüchtert worden sein und deswegen von einer Anzeige zunächst abgesehen haben.   Das Hauptverfahren ist noch nicht eröffnet. Beide Angeschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme am 23.05.2016 in Untersuchungshaft.   Frank Straube Pressesprecher

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