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Magdeburg, den 21.09.2016

Ministerin Grimm-Benne: Arbeitsausfall ist Gift für Wirtschaft / Arbeitsschutz-Bericht gibt gute Noten, sieht aber auch Reserven

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für Unternehmen in Sachsen-Anhalt kein Fremdwort, und doch gibt es Möglichkeiten der Verbesserung. Zu diesem Ergebnis kommt der Fachbereich Arbeitsschutz im Landesamt für Verbraucherschutz in seinem Jahresbericht 2015, der auf dem Arbeitsschutztag am Donnerstag in Halle vorgestellt wurde. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten haben aus Sicht der Kontrolleure Reserven.   Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne, warb auf dem Fachtag für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben. Grimm-Benne sagte: ?Gute Arbeit bedeutet auch, dass die Unternehmen Arbeitsbedingungen schaffen, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter physisch und psychisch gesund bleiben.? Nach den Worten der Ministerin tragen der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel dazu bei, dass Unternehmen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz einen immer höheren Stellenwert einräumen. Sie sagte: ?Verletzte und kranke Beschäftigte bedeuten Arbeitsausfall, und Arbeitsausfall ist Gift für erfolgreiches Wirtschaften.?   Sachsen-Anhalts Arbeitsschutzverwaltung mit ihren rund 130 Beschäftigten und Gewerbeaufsichts-Dezernaten in fünf Regionen hat für 2015 insgesamt 5.272 amtliche Betriebsüberprüfungen und 2.495 Baustellenbegehungen bilanziert. Zu den Beanstandungen vor Ort heißt es, dass Arbeitsmittel bemängelt, Arbeitsplatzgestaltungen kritisiert oder aber Arbeitszeitverstöße geahndet werden mussten.   Ein Schwerpunkt der Kontrollen 2015 war die Arbeitsschutzorganisation, deren wesentlicher Bestandteil eine konkrete Gefährdungsbeurteilung für einzelne Arbeitsplätze ist. Unter diesem speziellen Blickwinkel wurden 331 Betriebe besichtigt. Zu 90 Prozent war nichts oder nur wenig zu beanstanden, wobei komplett fehlerfrei allein 40 Prozent der Betriebe ihren Arbeitsschutz organisiert hatten. Für jeden zehnten Betrieb musste zunächst ein mangelhaftes Zeugnis ausgestellt werden. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten hatten Probleme, eine ordnungsgemäße Arbeitsschutzorganisation nachzuweisen. Mehr als die Hälfte der kontrollierten Kleinstbetriebe musste deutlich nachbessern, was ihnen auch weitgehend gelang.   Insgesamt kommen die Kontrolleure zur Einschätzung, dass zwei von drei Unternehmen ihre Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz erfüllen. Das heißt auch, dass diese Firmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellt sowie den nach Gesetz vorgeschriebenen Arbeitsschutzausschuss eingerichtet haben.   Eine weitere Aufgabe der Arbeitsschutzverwaltung ist die Marktüberwachung. Hier werden Produkte und Materialien auf eine mögliche Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung  hin überprüft. Im Vorjahr wurden 1.109 Verbraucherprodukte begutachtet und im Labor analysiert. Im Jahresbericht beispielhaft beleuchtet wird der Markt der LED-Lampen. Dabei wurden 50 verschiedene Produkte mit einer Spannung von 50 bis 250 Volt getestet. Zwölf Lampen erfüllten nicht die nach DIN-Norm EN 62560: 2013-11 vorgeschriebenen Anforderungen.   Kriterien für die Prüfer sind unter anderem, dass die Lampen keine scharfen Kanten und Ecken aufweisen und auch nicht auseinandernehmbar sein dürfen. Zudem müssen auf dem Lampenkörper alle erforderlichen Daten und Angaben wie etwa die CE-Kennzeichnung ordnungsgemäß vermerkt sein. Im Labor werden zudem die Spannungsfestigkeit und der Isolationswiderstand getestet. Drei der 50 LED-Lampen mussten als gefährlich eingestuft werden. In jedem Fall erhielten die Lampenhersteller und ?Vertreiber die Ergebnisse der Überprüfung und wurden zur Behebung der Mängel aufgefordert.   Ein dritter Schwerpunkt im Arbeitsschutz-Bericht widmet sich den Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten. Im Jahr 2015 gab es unter Beteiligung der Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt 701 derartige Verfahren. Neu im Katalog der Berufskrankheiten werden Hautkrebserkrankungen durch UV-Lichtstrahlungen geführt. Im gesamten Jahr 2015 wurden 107 Arbeitnehmer mit UV-bedingten Hautkrebskrankheiten begutachtet, für 58 von ihnen stellten die Gewerbeärzte eine Bescheinigung als Berufskrankheit aus. Damit nimmt der Hautkrebs in der Gesamtheit der als Berufskrankheit anerkannten Hauterkrankungen (83 Fälle insgesamt) eine Spitzenposition ein. Mit der Anerkenntnis als Berufskrankheit können Betroffene Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. ? etwa für die medizinische Behandlung, für Prävention oder für Rentenleistungen.   Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass jahrelanges Arbeiten im Freien Hautkrebs durch UV-Strahlung hervorrufen kann. Dabei geht man von einer Tätigkeit im Freien von mindestens 15 Jahren aus. Insbesondere Straßenbauarbeiter, Dachdecker, Landwirte oder Seeleute gelten als gefährdet. Wirksamer Schutz ist jedoch möglich, etwa über die Arbeitsorganisation ? sprich Verlagerung der Arbeit im Freien in die Morgen- und Abendstunden ? oder durch technische Hilfsmittel wie Abdeckungen und Überdachungen über Baustellen und Arbeitsstätten. Aber auch Arbeitnehmer können individuell durch entsprechende Kleidung sowie Hautschutzcremes zum eigenen Schutz beitragen.

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