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Burg, den 22.09.2016

Polizeimeldung Polizeirevier Jerichower Land

Genthin Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte Am 22.09.2016, gegen 16:10 Uhr wurde die Polizei zum Kundenparkplatz eines Supermarktes in der Friedensstraße gerufen, um eine gegenwärtige, im Nachbargrundstück,  stattfindende handgreifliche Auseinandersetzung zu unterbinden. Im Rahmen der Sachverhaltsklärung verweigerte eine 36-jährige Frau Angaben zu ihrer Person bzw. die Aushändigung von Personalausweis oder anderen Dokumenten zur Feststellung ihrer Identität. Stattdessen stieg sie in ihr Fahrzeug und startete den Motor. Die Beschuldigte drohte den Beamten, sie sollen sich wegbegeben, sonst ?fahre sie diese über den Haufen?. Das Fahrzeug setzte sich in Bewegung und es kam zum Zusammenstoß des Fahrzeuges  mit den Polizisten. Diese konnten die Fahrzeugtür öffnen und trotz erheblichen Widerstandes der Frau den Fahrzeugschlüssel abziehen und an sich nehmen. Der Schlüssel wurde auf Grund der allgemeinen Verfassung der Beschuldigten vorerst von den Beamten in Verwahrung genommen. Dieser wurde ihr am Abend wieder ausgehändigt. Die Frau hat nun mit einer Anzeige wegen Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte und Beleidigung zu rechnen.   Genthin Geschwindigkeitskontrolle Polizeibeamte führten am gestrigen Abend, in der Zeit zwischen 19:20 - 20:50 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle in der Jerichower Straße durch. Dabei wurden 63 Fahrzeugführer überprüft. Fünf Verkehrsteilnehmer missachteten dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die höchste festgestellte Geschwindigkeit betrug 83 km/h. Im Verlauf der Kontrolle wurde ein Landwirtschaftlicher Zug mit 41 Km/h gemessen und einer Kontrolle unterzogen. Die mitgeführten Anhänger waren nur für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h zugelassen. Der Fahrzeugführer verstieß damit gegen die Zulassungspflicht und Pflichtversicherungsgesetz.     Möser Geschwindigkeitskontrolle Polizeibeamte führten am gestrigen Abend, in der Zeit zwischen 18:15 Uhr bis ca. 19:45 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der B 1 auf Höhe ?Möserhöhe? durch. Dabei wurden fast 400 Fahrzeugführer überprüft. Sechs Verkehrsteilnehmer missachteten dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die höchste festgestellte Geschwindigkeit betrug 70 km/h.   Möser OT Pietzpuhl Fahrzeugbrand In der Nacht zum Freitag kam es in Pietzpuhl zu einem Fahrzeugbrand. Der Pkw Toyota stand beim Eintreffen der Polizei brennend im Garten des Hauses. Gegen 23:45 Uhr hörte der Geschädigte einen lauten Knall und sah dann das brennende Auto. Nach ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist derzeitig von vorsätzlicher Brandstiftung auszugehen. Die Feuerwehr Schermen war mit acht und die Feuerwehr Pietzpuhl mit sieben Kameraden vor Ort, um das Fahrzeug zu löschen. Am Fahrzeug entstand ein Totalschaden. Personen wurden nicht verletzt.   Möckern OT Schweinitz Verkehrsunfall mit verletzter Person Am 22.09.2016, gegen 15:30 Uhr, kam es auf der B 246 hinter der Ortslage Schweinitz zu einem folgenschweren Unfall eines Motorradfahrers. Ein Busfahrer befuhr mit seinem Fahrzeug die B 246, als er kurz hinter dem Ortsausgang den schwerverletzten Motorradfahrer neben der Fahrbahn entdeckte. Daraufhin verständigte er sofort die Polizei. Anhand der Unfallaufnahme kam es wie folgt zu dem Unfall: Der 30-jährige Fahrer des Motorrades Yamaha, welches nicht pflichtversichert war, verlor hinter dem Ortsausgang die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kam nach links von der Fahrbahn ab, fuhr in den Straßengraben und überschlug sich. Auf Grund des Verletzungsgrades des Fahrzeugführers wurde er unverzüglich mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus nach Magdeburg verbracht.   Möser Straftat im Straßenverkehr ? Fahren ohne Führerschein Der zuständige Regionalbereichsbeamte der Gemeinde Möser befuhr am 23.09.2016 gegen 07:50 Uhr im Rahmen der Streife die Ortslage Möser. Hierbei wurde ein Transporter mit einem amtlichen Kennzeichen der Stadt Magdeburg fahrend festgestellt. Auf Grund des Fahrverhaltens sollte der Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen werden. Als der Fahrer  augenscheinlich den Funkstreifenwagen bemerkte bog dieser in die Thälmannstraße ab und fuhr mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Kirschweg. Im Rahmen der Nacheile wurde das Fahrzeug kurz vor dem Kirschweg gestellt und mittels "Help-Signal" und Blaulicht zum Anhalten aufgefordert. Bei der Anschließenden Kontrolle des Fahrzeugführers wurde bekannt, dass dieser ohne gültigen Führerschein sein Fahrzeug nutzte. Im Fahrzeug saß noch eine Frau mit einem Kleinkind. Dem Betroffenen wurde die Straftat wegen Fahren ohne gültigen Führerschein dargelegt, eine Weiterfahrt untersagt.

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