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Magdeburg, den 27.09.2016

Behindertenbeauftragter: Menschen mit Behinderungen werden an Schulen diskriminiert

Sachsen-Anhalts Landesbehindertenbeauftragter Adrian Maerevoet fordert eine bessere Personalausstattung von Schulen, damit Inklusion gelingen kann: ?Weil Fachpersonal fehlt, werden Menschen mit Behinderungen an den Schulen diskriminiert?, sagt er. ?Jahrelang haben Bildungsminister nach außen Inklusion verkauft und nach innen Personalabbau betrieben. Und genauso so lange wurden Hinweise auf die Folgen ignoriert. Anstatt jungen Menschen mit Beeinträchtigungen qualifizierte Abschlüsse zu ermöglichen, wurden sie, ihre Schulen und ihre Eltern allein gelassen. Jetzt gibt es die bittere Quittung.?   Adrian Maerevoet betont: ?Ich befürworte die Auflösung von Sonderschulen nachdrücklich, aber dazu braucht man qualifiziertes und vor allem ausreichendes Personal. Nun gab es sogar von einer Schule einen Bescheid, dass ein Schüler wegen seiner Behinderung vorübergehend nicht am Unterricht teilnehmen darf. Das ist eine verbotene Diskriminierung. Das ist die direkte Folge falscher Personalpolitik.?   Maerevoet sagte weiter: ?Wenn jungen Menschen mit Behinderungen an Regelschulen wenige wöchentliche Extrastunden einer zusätzlichen Lehrkraft zugewiesen werden, dann ist das so, als ob diese Menschen nur zu einer bestimmten Zeit einen Mehrbedarf haben. Diese Menschen brauchen dauerhafte Begleitung. Mit welchem Recht nimmt man diesen jungen Menschen Chancen auf einen ordentlichen Bildungsabschluss??   Landauf, landab mehrten sich die Beschwerden, weil ein klares und tragfähiges Konzept zur Inklusion in den Schulen nicht erkennbar sei. Schulpflicht und Inklusion seien eben keine einseitigen Verpflichtungen, die für das Bildungsministerium nicht gelten. Es sei kein Wunder, wenn Eltern und Lehrer Inklusion mittlerweile ablehnten.   Maerevoet schließt sich deshalb der Elterninitiative, die von den Körperbehindertenschulen ausgegangen ist, an und fordert Landesregierung und Landtag auf, sofort und dauerhaft die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen an den Schulen zu beenden. Dazu zählt ebenso die Schulhortversorgung für die geistig behinderten Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, wie auch, dass Inklusionshelfer fester und tatsächlich verlässlicher Bestandteil der Schulen zu sein haben. Maerevoet: ?Die bisherige Aufteilung der Zuständigkeiten in Eingliederungshilfe und Bildung fördert und festigt Ausgrenzung und ist eine Verschwendung von Ressourcen.?

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