: 26
Halle (Saale), den 29.09.2016

(LG HAL) Prozessauftakte in Strafsachen im Oktober

Tag         Uhrzeit 04.10.16  09:00 10.10.16  09:00 20.10.16  09:00 26.10.16  09:00 27.10.16  09:00 28.10.16  09:00 11.11.16  09:00 14.11.16  14:00 17.11.16  13:00 23.11.16  14:00      Raum 187 3 KLs 11/16   Dem im Juli 1967 geborenen Angeklagten werden drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Er soll zwischen Mai 2015 und April 2016 in Halle mit Metamphetamin gehandelt haben, wobei er im letzten Falle eine Menge von 990 Gramm zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben haben und dabei ein Outdoor-Messer mit sich geführt und außerdem einen Schlagring und einen Elektroschocker bereit gehalten haben soll. Der Angeklagte bestreitet, mit Rauschgift gehandelt zu haben. Er habe nur geringe Mengen zum Eigenkonsum besessen, die 990 Gramm habe er für einen Dritten aufbewahrt. Im Falle einer Verurteilung droht - wegen des im Hinblick auf die Waffen höheren Strafrahmens - eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren.       Tag         Uhrzeit 07.10.16  09:00 17.10.16  09:00 19.10.16  09:00 25.10.16  09:00      Raum 187 4 KLs 4/16   Der Angeklagte R.H. ist im August 1981 geboren, der Angeklagte E.H. im August 1959. Den beiden wird gemeinschaftlich begangener sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Jugendlichen in fünf Fällen zur Last gelegt. Die beiden miteinander bekannten Angeklagten sollen zwischen Januar und März 2016 in Eisleben über den Enkel des E.H. Kinder und Jugendliche in die Wohnung des R.H. eingeladen und dort mit ihnen "Mensch ärgere dich nicht" gespielt haben, wobei derjenige, der "herausgeworfen" wurde, ein Kleidungsstück habe ablegen müssen. Im Anschluss daran soll es dann zu sexuellen Handlungen zwischen den Kindern bzw. Jugendlichen und den Angeklagten gekommen sein.     Der E.H. hat die Vorwürfe eingeräumt, der R.H. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter zwei Jahren.             Tag         Uhrzeit 13.10.16  09:30 14.10.16  09:00 18.10.16  09:30 19.10.16  09:30 20.10.16  09:30 25.10.16  09:30 27.10.16  09:30 28.10.16  09:00 02.11.16  09:30 03.11.16  09:30 09.11.16  09:30 11.11.16  09:00 14.11.16  09:30 15.11.16  09:30 17.11.16  09:30      Raum 169 2 KLs 15/13   Dem am 12.10.1939 geborenen Angeklagten werden Subventionsbetrug in sechs Fällen sowie Steuerhinterziehung in drei Fällen zur Last gelegt. Der Angeklagte soll seit Juni 1997 Geschäftsführer eines metallverarbeitenden Betriebes in Zerbst gewesen sein. Das Unternehmen werde als GmbH betrieben, der Angeklagte sei zeitweise Alleingesellschafter und im übrigen Mehrheitsgesellschafter gewesen. Seit 2001 sei eine weitere GmbH an dem Unternehmen beteiligt, welche ihrerseits eine 100 %ige Tochter einer Holding sei, die eine Stammeinlage von 2,5 Mio. Euro aufweise und rund 1.900 Mitarbeiter beschäftige. Der Angeklagte soll für das von ihm geführte Unternehmen in Zerbst zwischen 2004 und 2007 Investitionszulagen beantragt haben und dabei darüber getäuscht haben, dass das von ihm geführte Unternehmen wegen der Zugehörigkeit zu der Holding nicht als "KMU", also als kleines oder mittleres Unternehmen anzusehen ist. Auf diese Weise habe er die Auszahlung von Fördergeldern in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro erreicht, obwohl die Fördervoraussetzungen nicht vorgelegen hätten. Ferner soll der Angeklagte in den Jahren 2005 bis 2007 betriebliche Erlöse privat vereinnahmt und umgekehrt privat veranlasste Abflüsse von Betriebsvermögen vorgenommen haben. Die dadurch bewirkten verdeckten Gewinnausschüttungen soll er bei den Einkommensteuererklärungen nicht angegeben und so bewirkt haben, dass Steuern in Höhe von rund 280.000,00 Euro nicht festgesetzt wurden. Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.       Tag         Uhrzeit 17.10.16  08:30 20.10.16  08:30      Raum 141 5 KLs 31/16   Dem im Juni 1993 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll am Abend des 30. Mai 2015 in Zeitz auf der Straße einen Passanten angegriffen, geschlagen und dann mit einem Schlagring bedroht und ihn so dazu gebracht haben, ihm sein mitgeführtes Mountainbike im Werte von rund 800,00 Euro zu überlassen. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.           Tag         Uhrzeit 18.10.16  09:00 24.10.16  09:00 07.11.16  09:00 09.11.16  09:00 16.11.16  09:00 22.11.16  09:00 24.11.16  09:00 01.12.16  09:00      Raum 187 4 KLs 3/16   Dem im Juni 1972 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch von Kindern in 17 Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen August 2013 und April 2016 in Halle an  drei Jungen und einem Mädchen vergangen haben, mit deren Eltern er bekannt gewesen sei und die regelmäßig an Wochenenden bei dem Angeklagten übernachtet hätten.   Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren.       Tag         Uhrzeit 18.10.16  09:00 20.10.16  09:00 25.10.16  09:00 02.11.16  09:00 09.11.16  09:00 11.11.16  09:00      Raum 8c Ns 146/15 Berufungsverhandlung   Der im Januar 1972 geborene Angeklagte ist als Rechtsanwalt in Roßleben tätig. Er wurde durch Urteil des Amtsgerichts Sangerhausen vom 07.10.2015 wegen Beihilfe zum Meineid zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Jahre 2013 soll der Angeklagte einen Mandanten vertreten haben, dem vorgeworfen worden sei, von dem Konto eines gemeinsam mit einem Partner geführten Unternehmens 15.000,00 Euro abgehoben und für sich verwendet zu haben. Der Mandant habe sich damit verteidigt, er habe den Betrag an seinen Partner ausgezahlt. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe bei einem Besprechungstermin in seiner Kanzlei die als Zeugen für die Rückzahlung des Geldes benannten Zeugen darin bestärkt, ihre Aussagen aufeinander abzustimmen, obwohl er gewusst habe, dass es eine Geldübergabe nicht gegeben habe. Tatsächlich hätten dann jedenfalls einige Zeugen in einem gegen den Mandanten des Angeklagten geführten Strafprozess wahrheitswidrig von einer Geldübergabe berichtet. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, er habe weder die Aussagebereitschaft der damaligen Zeugen gefördert, noch sei ihm bekannt gewesen, dass die Geldübergabe nicht stattgefunden haben. Die Berufungskammer wird eine vollständige Beweisaufnahme durchführen. Im Falle einer Verurteilung kommt wegen des im Berufungsrecht geltenden sogenannten Verschlechterungsverbot keine schwerere als die vom Amtsgericht ausgesprochene Strafe in Betracht.       Tag         Uhrzeit 21.10.16  09:30 02.11.16  09:30 03.11.16  09:30 10.11.16  09:30 15.11.16  09:30      Raum 187 3 KLs 2/16   Dem im Dezember 1976 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last gelegt. Er soll im September 2013 gemeinsam mit vier weiteren Tätern um Mitternacht in Kelbra die Eingangstür zu einem Mehrfamilienhaus aufgebrochen und sich dann gewaltsam Zutritt zur Wohnung eines ihnen bekannten Mannes verschafft haben. Den Wohnungsinhaber sollen sie dann mit einem Baseballschläger und einem Nageleisen niedergeschlagen und ihm dabei Platzwunden am Kopf sowie Hämatome im Gesicht zugefügt haben. Auch auf dessen Lebensgefährtin sollen sie eingeschlagen haben. Aus der Wohnung sollen sie dann unter anderem einen Laptop, ein Tablet und ein Mobiltelefon entwendet haben. Der Angeklagte hat in Abrede gestellt, an den angeklagten Taten beteiligt gewesen zu sein. Er sei mit den übrigen mitgefahren, weil jemand aus der Gruppe persönliche Sachen von dem später Geschädigten habe abholen wollen. Dort sei die Situation dann ohne sein Zutun eskaliert. Die übrigen vier Verdächtigen sind mit Urteil vom 10.02.2016 zu Freiheitsstrafen zwischen 11 Monaten und 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden        Tag         Uhrzeit 24.10.16  09:00 09.11.16  09:00 24.11.16  09:00 01.12.16  09:00 12.12.16  09:00      Raum 96 13 Ks 24/15   Die fünf Angeklagten - vier Männer und eine Frau - sind zwischen 1958 und 1987 geboren. Ihnen werden verbotene Werbung und versuchter Betrug zu Last gelegt. Sie sollen im März 2014 eine Busfahrt zu einem Landgasthof in Hohenmölsen organisiert haben, wo den Teilnehmern dieser "Kaffeefahrt" dann ein sogenannter "Magnetpflaster" zu Preisen zwischen 1.800,00 und 4.598,00 Euro zum Kauf angeboten worden sei. Dabei sei den Teilnehmern gegenüber wahrheitswidrig angegeben worden, bei diesem Gegenstand handele es sich um einen Wundermittelwirkstoff, der krankheitsheilend wirke, den Körper entgifte, Blutdruck senke, Herzattacken vorbeuge, das Immunsystem stärke und das Leben verlängere. Zum Verkauf sei es wegen eines Polizeieinsatzes nicht mehr gekommen. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheits- oder Geldstrafen.      Tag         Uhrzeit 26.10.16  09:00      Raum 13 Ks 27/16   Dem im Dezember 1974 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen eines Junitages im Jahre 2001 in Halle eine Gaststättenmitarbeiterin, die gerade Feierabend gemacht hatte und die Gaststätte abschließen wollte, gezwungen haben, gemeinsam mit ihm die Gaststätte zu betreten und sie dort vergewaltigt haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die Anklage stützt sich darauf, dass die seinerzeit gesicherten DNA-Spuren mit denen des Angeklagten übereinstimmen, welche im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen anderer Straftaten gesichert wurden. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.             Tag         Uhrzeit 26.10.16  09:00 02.11.16  09:00      Raum 141 5 KLs 32/16   Dem im Januar 1987 geborenen Angeklagten wird versuchter Einbruchsdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung zur Last gelegt. Er soll am 05.06.2016 in Merseburg unter Einsatz einer Axt in eine Apotheke eingebrochen sein, um dort Betäubungsmittel und andere stehlenswerte Güter zu entwenden. Zum Diebstahl sei es nicht gekommen, weil der Angeklagte durch die Polizei an der weiteren Tatausführung gehindert worden sei. Der Angeklagte hat bislang die Auffassung vertreten, die Tat sei als reine Sachbeschädigung zu werfen. Im Falle einer Verurteilung im Sinne des Anklagesatzes droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat.      

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung