(VG-MD) Klagen gegen die Feststellung der Einwohnerzahlen auf der Grundlage des Zensusgesetzes 2011 erfolglos
Das Gericht hat am 27.09.2016 über vier Klagen gegen die auf der Grundlage des Zensusgesetzes 2011 amtlich festgestellten Einwohnerzahlen entschieden.Mit diesen Klagen hatten sich neben der Landeshauptstadt Magdeburg die Städte Burg und Blankenburg sowie die Hansestadt Osterburg gegen die damit durch das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt festgestellte (zu niedrige) Einwohnerzahl gewandt. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Die entsprechenden Bescheide seien rechtmäßig. Das Gericht hat insbesondere die von den Klägern gegen die Rechtsvorschriften angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken verneint.In allen Verfahren hat das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zugelassen.Aktenzeichen: 1 A 327/13 MD, 1 A 333/13 MD, 1 A 335/13 MD und 1 A 347/13 MD
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