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Dessau-Roßlau, den 10.10.2016

Ergänzungsmeldung - Verdacht der schweren Brandstiftung (Köthen (Anhalt), LK Anhalt-Bitterfeld)

120 ?Am Morgen des 28. September 2016 gegen 04:15 Uhr wurde die Polizei über ein Brandereignis in der Bärteichpromenade in der Stadt Köthen (Anhalt) informiert. Dem aktuellen Stand der bisher geführten Ermittlungen zufolge, sollen bislang unbekannte Tatverdächtige brennbares Material an der Eingangstür eines Gebäudes, welches als Unterkunft für Asylsuchende dient, in Brand gesetzt haben. In der weiteren Folge geriet auch die Tür selbst in Brand, konnte aber durch Mitarbeiter der Unterkunft gelöscht werden. Darüber hinaus sei die Scheibe eines Fensters des Gebäudes beschädigt worden. Personen wurden nicht verletzt. Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost (Polizeilicher Staatsschutz) hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung übernommen. Im Rahmen der ersten polizeilichen Ermittlungen finden aktuell umfangreiche kriminaltechnische Untersuchungen am Tatort und in dessen Umfeld statt. Zeugen, die Hinweise zur Aufklärung der Straftat geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost unter 0340 / 6000-291 oder per E-Mail an lfz.pd-ost@polizei.sachsen-anhalt.de zu melden.?   Im Ergebnis erster Spurenauswertungen und Vernehmungen liegen keine Erkenntnisse vor, die im vorliegenden Ermittlungsverfahren auf eine fremdenfeindliche Tat oder überhaupt auf eine Brandlegung von außen hinweisen. Der Brand dürfte durch Bewohner der Unterkunft bzw. durch Personen aus deren persönlichen Umfeld in der Unterkunft verursacht worden sein. Ob dieses vorsätzlich oder fahrlässig geschah, ist weiter Gegenstand der Ermittlungen. Die im Rahmen der Tatortarbeit festgestellten Beschädigungen an einem Fenster des Gebäudes lassen den Schluss zu, dass die Scheibe aus dem Inneren des Gebäudes heraus beschädigt worden sein muss. Die Spurenlage deutet nicht daraufhin, dass die Scheibe durch einen Stein von außen beschädigt worden sei. Wann und unter welchen Umständen die Scheibe beschädigt wurde, ist ebenfalls Gegenstand der weiteren Ermittlungen.     BraunPressesprecherStaatsanwaltschaft Dessau-Roßlau   OpitzPressesprecherPolizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

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