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Magdeburg, den 10.10.2016

Fortschreibung des Krankenhausplans wichtiger Zwischenschritt

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Sachsen-Anhalt setzt bei der Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft auf Schwerpunktbildung und Kooperation zwischen Krankenhäusern. 2018 soll ein neues Krankenhausgesetz vorliegen. Als wichtigen Zwischenschritt in diesem Prozess hat das Kabinett heute beschlossen, den aktuellen Krankenhausplan bis zur Gesetzesänderung fortgelten zu lassen und ein Moratorium festgeschrieben, das vorliegende Anträge von Krankenhäusern zum Beispiel auf Erweiterungen quasi auf Eis legt. ?Wir wollen in zukunftsfeste Strukturen investieren?, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Die Vorbereitungen für die Novellierung des Krankenhausgesetzes hätten bereits begonnen. Im Krankenhausplan ist festgelegt, welche Krankenhäuser welche Angebote vorhalten. Er ist Grundlage für Vereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen und gibt den Rahmen für die Abstimmung von Leistungsangeboten zwischen Krankenhäusern vor. Dieser Plan ist mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Sachsen-Anhalt habe eine sehr moderne Krankenhauslandschaft mit 48 Krankenhäusern, die die Versorgung sicherstellen, sagte die Ministerin. Das neue Krankenhausplanungsgesetz werde die qualitäts- und leistungsbasierte Planung weiter entwickeln. Grimm-Benne: ?Schwerpunktbildung ist das zentrale Stichwort. Nicht jeder muss jede Leistung vorhalten. Festgeschriebene Qualitätskriterien, die auch an die Zahl der erbrachten Leistungen gekoppelt sind, könnten bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen helfen.? Wenn der Abschluss von Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQV) zwischen dem jeweiligen Krankenhausträger und den Krankenkassen verbindlich vorgeschrieben sei, schaffe das Rechtssicherheit. Dabei setze das Land auf die Zusammenarbeit mit den Fachleuten im Krankenhausplanungsausschuss des Landes: den zwei zuständigen Ministerien, den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, des Landesausschusses des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Krankenhausgesellschaft. Auf Bundesebene wird derzeit an wesentlichen Regelungen gearbeitet, die auch für die künftige Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt maßgeblich sein werden. Diese Festlegungen sollen abgewartet werden, bevor auf Landesebene eine Novelle vorgelegt wird, sagte Grimm-Benne. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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