Innere Sicherheit - Verstärkung der Landespolizei
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Am 11. Oktober 2016 hat die Landesregierung auf Initiative des Ministers für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, beschlossen, die Landespolizei vorübergehend personell durch eine Wachpolizei zu verstärken. Gesetzlich normiert werden soll dieses Vorhaben der Landesregierung in einem eigenen Wachpolizeidienstgesetz (WachPolG). Holger Stahlknecht: ?Durch die Schaffung einer eigenen gesetzlichen Grundlage wird zukünftig der Einsatz von Wachpolizistinnen und Wachpolizisten mit festgelegten Befugnissen ermöglicht. Neben der bereits erfolgten Maßnahme der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizistinnen und Polizisten ist die befristete Einstellung von Wachpolizisten eine weitere spürbare Sofortmaßnahme zur personellen Verstärkung der Landespolizei.? Hintergrund: Die Wachpolizei ist ausschließlich für die polizeiliche Verkehrsüberwachung sowie die Begleitung des Großraum- und Schwerverkehrs vorgesehen. Die Angehörigen der Wachpolizei sollen keine Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs erhalten. Die in diesem Jahr eingestellten 20 Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten sollen durch dieses Gesetz in die Wachpolizei übernommen werden. Hinzukommen sollen im nächsten Jahr verteilt auf zwei Einstellungstermine jeweils 40 Bedienstete. Den Angehörigen der Wachpolizei soll nach Ablauf der zweijährigen Dienstzeit die Möglichkeit geboten werden, die Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, absolvieren zu können (ehemaliger mittlerer Dienst). /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}
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