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Dessau-Roßlau, den 10.10.2016

Pressemitteilung Nr. 106 des Polizeireviers BAB/SVÜ Dessau-Roßlau

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort   In den Morgenstunden des 08.10.2016 kam es auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung München zwischen den Anschlussstellen Dessau-Süd und Bitterfeld-Wolfen zu einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht. Ein 32-jähriger Citroen-Fahrer beabsichtigte vom Parkplatz Mosigkauer Heide auf die Bundesautobahn 9 aufzufahren. Aus der Sicht des Citroen-Fahrers war die Fahrbahn frei und er fuhr auf. Dabei wurde er von einem bisher noch unbekannten Lastkraftwagen, welcher mittig zwischen den Fahrstreifen gefahren sein soll, linksseitig gestriffen. In Folge dessen wurde der linke Außenspiegel am Citroen beschädigt. Der Unfallverursacher verließ ohne Angabe seiner Personalien pflichtwidrig den Unfallort. Der vorläufig geschätzte Schaden beläuft sich auf circa 300 Euro.   Fahrerflucht auf der Bundesautobahn 9   In der Nacht des 09.10.2016 ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung München zwischen den Anschlussstellen Coswig und Vockerode mit Fahrerflucht. Bei dem Verkehrsunfall wurden in der Einfahrt zur Baustelle drei beleuchtete Warnbaken beschädigt. Bei der Kollision wurde eine vordere Kennzeichentafel eines Audis verloren. Die durch eingeleitete Fahndungsmaßnahmen ermittelte 34-jährige Fahrzeugführerin fuhr nach dem pflichtwidrigen Verlassen der Unfallstelle von der Bundesautobahn 9 an der Anschlussstelle Dessau-Ost ab. Bei der dort befindlichen Tankstelle bat sie eine Mitarbeiterin nach einem Telefon für einen Abschleppdienst. Dies wurde ihr ermöglicht, doch die Polizei verständigte die Unfallverursacherin nicht. Die 34-jährige wurde durch die Polizei an der Tankstelle angetroffen und muss mit einer Strafanzeige wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort rechnen. Verkehrsunfall mit Sachschaden durch Reifenplatzer I   Am Abend des 08.10.2016 ereignete sich auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung München zwischen den Anschlussstellen Dessau-Ost und Dessau-Süd ein Verkehrsunfall. Ein 55-jähriger Fahrzeugführer befuhr mit seinem Fahrzeuggespannt, bestehend aus einem PKW Nissan mit Anhänger der Marke Dethleffs, den rechten Fahrstreifen der Bundesautobahn 9. Das Zugfahrzeug Nissan bekam hinten links einen Reifenplatzer. Dadurch kam das Fahrzeuggespann nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der dortigen Leitplanke. Durch die Kollision wurde das Gespann wieder auf die Fahrbahn geschleudert und kollidierte ein weiteres Mal mit der Leitplanke am rechten Fahrbahnrand. Letztendlich blieb der Nissan mit Anhänger entgegengesetzt der Fahrbahn stehen wobei der Anhänger auf den rechten Fahrstreifen ragte und der PKW auf dem Standstreifen hielt. Der vorläufig geschätzte Sachschaden beträgt circa 25000 Euro. Verkehrsunfall mit Sachschaden durch Reifenschaden II   Am Mittag des 08.10.2016 kam es auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung München zwischen den Anschlussstellen Coswig und Vockerode zu einem Verkehrsunfall mit Alleinbeteiligung verursacht durch einen Reifenplatzer. Beim Befahren der Bundesautobahn 9 bekam ein Lastkraftwagen Iveco einen Reifenschaden am hinteren rechten Rad. Der 25-jährige Fahrzeugführer verlor dadurch die Kontrolle über den Lastkraftwagen und kollidierte im dortigen Baustellenbereich mit vier beleuchteten Warnbaken. Dabei entstand ein vorläufig geschätzter Sachschaden von circa 350 Euro.   Verkehrsunfall mit Sachschaden   Am Morgen des 10.10.2016 ereignete sich auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung Berlin zwischen den Anschlussstellen Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Süd ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen. Ein 62-jähriger Toyota-Fahrer kam im Baustellenbereich während des Überholvorganges von dem linken Fahrstreifen ab und geriet zu weit auf den rechten Fahrstreifen. Das bemerkte der in gleiche Richtung fahrende Fahrzeugführer eines Mercedes-Benz und wich dem Toyota-Fahrer aus. Dabei vermied der Mercedes-Benz-Fahrer eine Berührung zwischen beiden Fahrzeugen, kollidierte beim Ausweichen jedoch mit der rechten Leitplanke. Es entstand ein vorläufig geschätzter Sachschaden von circa 3000 Euro am Mercedes-Benz.   Verkehrsunfall mit Sachschaden   Am Abend des 10.10.2016 kam es auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung München an der Anschlussstelle Dessau-Süd zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen. Eine 54-jährige VW-Fahrerin wollte an der Anschlussstelle Dessau-Süd die Bundesautobahn befahren. Dabei übersah die Unfallverursacherin die auf dem rechten Fahrstreifen fahrende Sattelzugmaschine MAN. Die rechte hintere Seite der Sattelzugmaschine kollidierte mit der linken VW-Fahrzeugseite. Es entstand ein vorläufig geschätzter Sachschaden von circa 2700 Euro.  Überladung eines Kleintransporters I   Am 10.10.2016 wurde auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung Berlin zwischen den Anschlussstellen Vockerode ein Kleintransporter Mercedes-Benz mit Anhänger einer Polizeikontrolle unterzogen. Der mitgeführte Anhänger hatte einen Audi und einen BMW geladen. Anhand der mitgeführten Dokumente war ersichtlich, dass das Gewicht sowie die Anhängelast des mitgeführten Anhängers überschritten wurden.  Dabei wurde das Gewicht des Anhängers um 22,7 Prozent und die Anhängelast von über 30 Prozent überschritten. Da der 63-jährige Fahrzeugführer keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt wurde eine Sicherheitsleistung von 500 Euro vor Ort erhoben. Die Weiterfahrt in dem überladenen Zustand wurde dem Fahrzeugführer untersagt.   Überladung eines Kleintransporters II Am 10.10.2016 wurde ein augenscheinlich überladener Kleintransporter Fiat auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung Berlin zwischen den Anschlussstellen Vockerode und Coswig angehalten und kontrolliert. Bei der amtlichen Wägung stellte sich heraus, dass der Transporter mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 3960 Kilogramm bei erlaubten 3.500 Kilogramm um 13,1 Prozent überladen wurde. Der Fahrzeugführer muss mit einem Verwarngeld von mindestens 30 Euro rechnen.   Stationäre Geschwindigkeitskontrolle   Am 10.10.2016 wurde auf der Bundesstraße 6 in Richtung Bernburg eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Dabei wurden 800 Fahrzeuge gemessen wobei 15 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometer pro Stunde überschritten. Ein PKW wurde dabei mit 149 Kilometer pro Stunde gemessen. Dem Fahrzeugführer erwarten mindestens 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahrzeugregister sowie einen Monat Fahrverbot.  

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