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Dessau-Roßlau, den 18.10.2016

Pressemitteilung Nr. 112 des Polizeireviers BAB/SVÜ Dessau-Roßlau

Verkehrsunfall mit Sachschaden IAm 19.10.2016 gegen 06:00 Uhr ereignete sich auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung Berlin zwischen den Anschlussstellen Dessau-Süd und Dessau-Ost ein Verkehrsunfall mit Alleinbeteiligung. Dabei befuhr ein 53-jähriger Fahrzeugführer den mittleren von drei möglichen Fahrstreifen auf der Bundesautobahn. In Folge von Unaufmerksamkeit kommt er von dem Fahrstreifen nach links von der Fahrbahn ab und kollidiert mit der Mittelleitplanke. Nach circa 100 Metern kommt der Audifahrer im linken Fahrtreifen zum Stehen. Bei dem Verkehrsunfall wurden die Mittelleitplanke sowie der Frontbereich des Fahrzeuges deformiert. Der vorläufig geschätzte Sachschaden beläuft sich auf circa 10500 Euro. Verkehrsunfall mit Sachschaden IIAm 19.10.2016 gegen 04:20 Uhr kam es auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung München zwischen den Anschlussstellen Dessau-Ost und Dessau-Süd zu einem Verkehrsunfall. Nach Aussage des 21-jährigen Fahrzeugführers befuhr dieser den mittleren von drei Fahrstreifen. Beim Befahren der dortigen Linkskurve überquerte ein unbekanntes Tier die Fahrbahn. Durch das reflexartige Ausweichen kam der BMW-Fahrer nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Mittelleitplanke. Dabei entstand am Fahrzeug wirtschaftlicher Totalschaden und die Leitplanke wurde deformiert. Der vorläufig geschätzte Sachschaden beläuft sich auf circa 5000 Euro.Verstöße bei mobiler LKW-KontrolleAm 18.10.2016 wurde auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung Berlin auf dem Parkplatz Kliekener Aue zwischen den Anschlussstellen Vockerode und Coswig während einer mobilen LKW-Kontrolle eine Sattelzugkombiantion angehalten. Aufgrund augenscheinlich technischer Mängel in Form von defekter Beleuchtungseinrichtung am Sattelauflieger Kögel wurde die Sattelzugkombination kontrolliert. Während der Befragung des 41-jährigen Fahrzeugführers wurde bekannt, dass dieser von der defekten Beleuchtungseinrichtung wusste und nichts unternahm, um den Mangel zu beheben. Zu dem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung kamen noch Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr dazu. Da der Fahrzeugführer keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt wurde eine Sicherheitsleistung von 200 Euro erhoben. Des Weiteren wurde ihm die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der Mängel untersagt. Überladung eines KleintransportersAm Nachmittag des 18.10.2016 wurde auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung Berlin auf dem Parkplatz Kliener Aue zwischen den Anschlussstellen Vockerode und Coswig ein augenscheinlich überladener Kleintransporter mit Anhänger einer Polizeikontrolle unterzogen. Bei der amtlichen Wägung stellte sich heraus, dass der Anhänger mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 3170 Kilogramm bei erlaubten 2500 Kilogramm um 26,8 Prozent überladen wurde. Da der 45-jährige Fahrzeugführer keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt, wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 310 Euro vor Ort entrichtet. Der mitgefahrene 42-jährige Fahrzeughalter musste eine Sicherheitsleistung von 450 Euro bezahlen. Die Weiterfahrt in dem überladenen Zustand wurde dem Fahrzeugführer untersagt.

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