: 484
Magdeburg, den 24.10.2016

Berufliche Weiterbildung gewinnt an Bedeutung

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Die berufliche Weiterbildung gewinnt in Sachsen-Anhalt zunehmend an Bedeutung. Bildungsminister Marco Tullner informierte in Form des Bildungsfreistellungsberichts 2016 über die Entwicklung der beruflichen Weiterbildung.  Sowohl die Anzahl der genehmigten Fortbildungsveranstaltungen als auch die Teilnehmerzahl ist in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Im aktuellen Berichtszeitraum haben 6.172 Personen an Veranstaltungen teilgenommen. Genehmigt wurden 2.214 Veranstaltungen. Das ist eine Zunahme von 67% bei den Teilnehmern und 20% bei den Veranstaltungen. Die Bildungsfreistellungsquote stieg von 0,37% auf 0,61%. ?Bildungsfreistellung ist eine Möglichkeit des lebenslangen Lernens und trägt zur gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft bei. Wir können für Sachsen-Anhalt einen positiven Trend konstatieren, es gibt aber durchaus weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb soll das Informationsangebot zur Bildungsfreistellung weiter ausgebaut werden. Bei Debatten über die Weiterentwicklung der Bildungsfreistellung gilt es allerdings die heimische Wirtschaftsstruktur im Auge zu behalten? erklärte Bildungsminister Tullner. Er begrüßte, dass der Anteil der Frauen an Maßnahmen der Bildungsfreistellung weiter gestiegen sei und derzeit bei 47 % liegt. Den stärksten Zuwachs habe es zudem bei Teilnehmern im Alter von 24-35 Jahren gegeben. ?Es ist eine überaus erfreuliche Entwicklung, wenn jüngeren Arbeitnehmern die Notwendigkeit beruflicher Fortbildung bereits am Anfang ihres Berufslebens bewusst ist?, so Tullner. Von den bestehenden Angeboten wurden insbesondere die Themen Wirtschaft sowie Sprachen und Angebote aus dem Themenkomplex Gesundheit/Ernährung besonders in Anspruch genommen. Die Mehrheit der Teilnehmenden verfügte über einen Schulabschluss der Sekundarstufe 2, eine abgeschlossene Berufsausbildung und kommt aus einem Unternehmen mit mehr als 99 Beschäftigten. Tullner kündigte an, in den kommenden Jahren vor allem die Harmonisierung der Genehmigungspraxis der Bundesländer bei Bildungsmaßnahmen voranzutreiben. Veranstalter von Fortbildungsmaßnahmen sollen künftig nach erfolgter Genehmigung durch ein Bundesland keine weiteren Verfahren durchlaufen müssen. ?Wir wollen Barrieren abbauen und damit auch das Angebot für die Arbeitnehmer attraktiver gestalten?, erklärte Tullner.  Hintergrund: Seit 1998 garantiert das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt allen Beschäftigten im Land einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung von der Arbeit zwecks beruflicher Weiterbildung. In Sachsen-Anhalt werden Weiterbildungsveranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt, die thematisch einer berufsspezifischen Qualifikation bzw. Weiterbildung dienen. Das Bildungsfreistellungsgesetz verpflichtet die Landesregierung, dem Landtag alle vier Jahre einen Bericht über Inhalte, Formen, Dauer und Teilnehmerstrukturen vorzulegen. Der Bericht bezieht sich auf die Freistellung zur Weiterbildung im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes. Freistellungen, die aufgrund anderer Regelungen (z. B. Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz, Sonderurlaub, Tarifverträge oder einzelbetriebliche Regelungen) gewährt werden, sind nicht erfasst. Personen, die aufgrund anderer Regelungen einen entsprechenden Anspruch haben (z. B. Beamte, Senioren, Studierende), werden nach dieser gesetzlichen Regelung nicht in die Betrachtung einbezogen. Im Jahr 2015 hat sich der Bildungsfreistellungsbeirat für Sachsen-Anhalt konstituiert, der das Ministerium für Bildung in grundsätzlichen Fragen der Anerkennung von Maßnahmen berät. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung