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Dessau-Roßlau, den 24.10.2016

Pressemitteilung Nr. 116 des Polizeireviers BAB/SVÜ Dessau-Roßlau

Sehen und Gesehen werden!   Am 23.10.2016 wurden im Zuständigkeitsbereich der Bundesautobahn 9  Schwerpunktkontrollen in Bezug auf die Beleuchtung von Fahrzeugen durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befuhren zahlreiche Verkehrsteilnehmer, trotz vorhandener Sichtbehinderung, ohne Beleuchtung oder nur mit aktivem Tagfahrlicht die Straßen. Durch unzureichende Beleuchtung der Fahrzeuge gefährden die Fahrzeugführer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Tagfahrlicht schwächer als das Abblendlicht leuchtet und nur bei üblichem Tageslicht eingesetzt werden sollte. Darüber hinaus bleiben bei eingeschaltetem Tagfahrlicht die Heckleuchten inaktiv. Überwiegend in den Herbst- und Wintermonaten ist es unerlässlich bei früh einbrechender Dunkelheit sowie bei Nebel, Schnee und Regen die vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen zur eigenen Sicherheit zu nutzen. Für einen besseren Überblick auf den Straßen ist es jedoch zweckmäßig, das Abblendlicht zu verwenden. Durch das eingeschaltete Abblendlicht gewinnt der Fahrzeugführer einen besseren Überblick über den Straßenverkehr und wird gleichzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern besser und rechtzeitig wahrgenommen. Besonders bei dichtem Nebel, bei dem die Sichtweite unter 50 Metern liegt, darf die Nebelschlussleuchte für eine bessere Sichtbarkeit angeschaltet werden. Währenddessen ist zu beachten, dass nur 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden dürfen. Beträgt die Sichtweite mehr als 50 Meter, muss die Nebenschlussleuchte deaktiviert werden, da sie sonst die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer blendet. Lichtautomatiken, die dem Fahrzeugführer beim Fahren das Ein- und Ausschalten des Fahrlichtes in der Dämmerung oder beim Befahren von Tunneln ersparen, sind nicht darauf programmiert, bei Nebel für die optimale Sicherheit zu sorgen. Aus diesem Grund ist es dienlich, bei schlechten Sichtverhältnissen die Lichtautomatik manuell aus- und das Abblendlicht einzuschalten. Zusätzlich führen die benannten Witterungsverhältnisse zu einer starken Verschmutzung von Abblend- und Fernlicht sowie Nebel-, Brems- und Rückleuchten. Deswegen ist eine verstärkte Reinigung der Beleuchtungseinrichtungen, für eine optimale Leuchtkraft, erforderlich. Besonders wichtig in der Zeit der schlechten Wetterverhältnisse, ist die Überprüfung der Beleuchtung auf technische Mängel. Jeder Fahrzeugführer sollte sich vor Fahrtantritt vergewissern, ob alle vorhanden lichttechnischen Einrichtungen einwandfrei funktionieren. Letztlich ist eine Grundregel im deutschen Straßenverkehr die erforderliche Sorgfaltspflicht einzuhalten und dazu gehört eben auch die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu nutzen, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern.   Fahren unter Alkoholeinfluss   In den frühen Morgenstunden des 25.10.2016 wurde auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung Berlin zwischen den Anschlussstellen Dessau-Süd und Dessau-Ost ein 50-jähriger Fahrzeugführer einer Sattelzugmaschine MAN einer Polizeikontrolle unterzogen. Voraus gegangen waren die gefahrenen Schlängellinien des Sattelzugfahrers im Baustellenbereich. Durch das gewagte Fahrverhalten gelang es den Polizeibeamten vorerst nicht die Sattelzugmaschine zu überholen. Nach der Baustellenausfahrt wurde sofort versucht, den Sattelzugfahrer anzuhalten. Nachdem das Sondersignal und die Leuchtschrift mehrmals zum Einsatz kamen, gelang es den eingesetzten Polizeibeamten, den Fahrzeugführer auf dem Standstreifen zum Anhalten zu bringen. Beim Öffnen der Fahrertür wurde Alkoholgeruch in der Atemluft des 50-Jährigen wahrgenommen. Der mobile Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 2,17 Promille an. Nach der Verbringung zur Dienststelle wurde eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung durchgeführt. Der Führerschein des Fahrzeugführers wurde sichergestellt. Gegen den 50-jährigen Sattelzugfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses eingeleitet.  Dieseldiebstahl auf dem Autobahnparkplatz Köckern Ost   In der Nacht vom 23.10.2016 zum 24.10.2016 wurde auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung Berlin auf dem Parkplatz Köckern Ost zwischen den Anschlussstellen Halle/Saale und Bitterfeld-Wolfen eine Sattelzugkombination angegriffen. Gegenüber der Polizei gab der 54-jährige Anzeigenerstatter zu Protokoll, dass er seine Sattelzugmaschine VOLVO mit Sattelauflieger zur Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten auf den LKW-Parkplatz abstellte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Sattelzugkombination in einwandfreien Zustand. Bei dem morgendlichen Routinerundgang bemerkte der Fahrzeugführer, dass aus einem der drei verschlossenen Tanks circa 500 Liter Diesel entwendet wurden. Die Ladung der Sattelzugkombination wurde nicht angegriffen. Es entstand ein vorläufig geschätzter Sachschaden von circa 600 Euro.   Verkehrsunfall mit Fahrerflucht   Am Morgen des 24.10.2016 ereignete sich auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung München zwischen den Anschlussstelen Coswig und Vockerode ein Verkehrsunfall mit Fahrerflucht. Ein 47-jähriger Mercedes-Benz-Fahrer gab an, den rechten von drei möglichen Fahrstreifen befahren zu haben. Auf der Höhe des Verschwenkers der dortigen Baustelleneinfahrt wurde der Mercedes-Benz-Fahrer von einem bisher noch unbekannten Fahrzeugführer überholt. Der Unbekannte scherte unmittelbar vor den 47-Jährigen wieder ein ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu beachten. Um nicht auf den Unbekannten aufzufahren, wurde der Mercedes-Benz-Fahrer zum Bremsen veranlasst und zog sein Fahrzeug in die am rechten Fahrbahnrand stehenden Warnbaken. Dabei beschädigte der 47-Jährige sein Fahrzeug sowie mehrere Warnbaken. Der Unfallverursacher verließ ohne Angaben seiner Personalien den Unfallort. Es entstand ein vorläufig geschätzter Sachschaden von circa 2700 Euro.   Verkehrsunfall mit Sachschaden   Am Morgen des 24.10.2016 ereignete sich auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung Berlin zwischen den Anschlussstelen  Köselitz und Klein Marzehns ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen. Dabei befuhr ein 52-jähriger Renaultfahrer den rechten von drei möglichen Fahrstreifen. In Folge von Unachtsamkeit kam der Renaultfahrer nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit zwei Warnbaken. Eine dieser Baken wurde in den linken Fahrstreifen geschleudert. Ein 35-jähriger Fahrzeugführer eines VWs überfuhr diese Warnbake, welche Sachschaden am Fahrzeug verursachte. Der vorläufig geschätzte Sachschaden an beiden beteiligten Fahrzeugen beläuft sich circa auf 2300 Euro.    

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