25 Jahre Sozialer Dienst der Justiz in Sachsen-Anhalt - Keding: Maßgeblicher Beitrag zur Prävention
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Magdeburg (MJ). Eine Institution hat Geburtstag: Am Donnerstag feierte in Magdeburg der Soziale Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt sein 25jähriges Bestehen. Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung, erinnerte in ihrem Grußwort daran, dass Sachsen-Anhalt mit der Gründung des Sozialen Dienstes in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen hatte, die heute Verpflichtung sei. ?Das war mutig, zukunftsweisend und beispiellos?, würdigte sie die ?visionäre Kraft und den Umsetzungswillen der Verantwortlichen in der Gründungsphase?. Vor allem mit dem Opferschutz und der Betreuung von Zeugen, die Opfer einer Straftat geworden sind, beschritt die Justiz in Sachsen-Anhalt Neuland. Daraus erwuchs der heute praktizierte Täter-Opfer-Ausgleich. Der Soziale Dienst entwickle sich stetig weiter, um den wachsenden fachlichen Anforderungen gerecht werden zu können, sagte die Ministerin weiter. Etappen seien zum Beispiel die 2008 eingeführten Fachstandards, die Bestellung von Qualitätsberatern und die Einführung von Fallkategorien. ?Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Kriminalprävention?, sagte Keding. Sie wies der Kooperation mit Netzwerkpartnern eine wichtige Rolle in der Arbeit des Sozialen Dienstes zu. ?Die Resozialisierung für Straffällige müssen staatliche und gesellschaftliche Kräfte gemeinsam angehen?, sagte sie. Dabei seien die Träger der freien Straffälligenhilfe wichtige Partner. Mit dem Landesprojekt ?Zebra ? Zentrum für Entlassungshilfe, Resozialisierung und Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit? hätten sich Vereine und Einrichtungen auf ein Handlungskonzept festgelegt. ?Die Vereine sind wichtig, daher möchte ich, dass sie auch langfristig gefördert werden.? Insgesamt stehen 2016 für die Förderung der 14 Zebra-Projekte in Sachsen-Anhalt 752.000 Euro zur Verfügung. Hintergrund: Der Soziale Dienst der Justiz ist eine eigenständige Säule der Justiz neben dem Strafvollzug, den Gerichten und den Staatsanwaltschaften. Er gliedert sich in Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich, Opferberatung und Zeugenbetreuung. Er unterhält sechs Dienststellen und vier Nebendienststellen: Stendal, Magdeburg (Nebenstelle Staßfurt), Dessau-Roßlau (Nebenstelle Wittenberg), Naumburg (Nebenstellen Merseburg und Sangerhausen), Halle und Halberstadt. Für den Sozialen Dienst arbeiten 145 Bedienstete, davon 122 Sozialarbeiter. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
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