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Magdeburg, den 26.10.2016

Ergänzung zum Tötungsdelikt im Harz

Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis ist von einer Tatzeit zwischen Mai 1994 und September/Oktober 1995 auszugehen. Die Tat stellt sich nach derzeitiger rechtlicher Würdigung als Totschlag dar. Nach dem Strafgesetzbuch verjährt Totschlag nach 20 Jahren. Die Tat ist also heute verjährt. Es konnten insbesondere keine Mordmerkmale festgestellt werden ? auch kein Handeln aus Habgier. Somit ist die Entlassung der Beschuldigten aus dem polizeilichen Gewahrsam veranlasst worden. Die Ermittlungen zu den Hintergründen, auch in Bezug auf das Betrugsverfahren, werden fortgeführt. (bema)   Verdacht eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes im Harz   Am gestrigen Mittwoch, 26.10., erhärtete sich im Rahmen einer Durchsuchung mit anschließender Vernehmung in einem Betrugsverfahren in Ballenstedt, OT Rieder, der Verdacht auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt. Die Beschuldigte, eine 59-jährige aus Rieder, steht im Verdacht, über einen längeren Zeitraum, seit den 90er Jahren, die Rente einer anderen Person (des Geschädigten) bezogen zu haben. Im Zuge der ersten Ermittlungen ließ sich die Beschuldigte zu einem möglichen vorsätzlichen Tötungsdelikt, zum Nachteil des 96-jährigen Geschädigten aus Rieder, ein. Die Hintergründe hierzu sind momentan Gegenstand weiterer umfangreicher Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt hat Antrag auf Haftbefehl wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes gestellt. Am heutigen Tag soll die Vorführung zum Amtsgericht erfolgen.   Es wird nachberichtet. (bema)

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