: 29
Halle (Saale), den 26.10.2016

(LG HAL) Terminvorschau November

Tag         Uhrzeit 01.11.16  09:00 07.11.16  09:00 18.11.16  09:00       Raum 141 5 KLs 34/16   Gegen den am 07.11.1986 geborenen Angeklagten liegen vier Anklageschriften vor. Ihm werden - teils gefährliche - Körperverletzung in drei Fällen sowie Diebstahl und Sachbeschädigung zur Last gelegt.   Der Angeklagte soll zwischen August 2014 und Dezember 2015 in Halle eine Mitarbeiterin eines Wohnungsunternehmens sowie eine Bekannte, die ihn zur Rückzahlung eines Darlehens aufgefordert hatte, geschlagen haben, einem weiteren Bekannten soll er mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Ferner soll er aus Verärgerung darüber, dass er in einer Gaststätte keinen hochprozentigen Alkohol mehr bekam, mit einem Aschenbecher eine Scheibe eingeworfen und dann aus der Kasse 90,00 Euro entnommen haben.   Die Taten sollen teils unter Alkoholeinfluss erfolgt sein. Daher wird im Falle einer Verurteilung zu prüfen sein, ob neben einer Strafe auch eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt in Betracht kommt.        Tag         Uhrzeit 04.11.16  09:30 14.11.16  09:30 17.11.16  09:30 21.11.16  09:30       Raum 187 4 KLs 9/15   Dem im März 1992 geborenen Angeklagten werden schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.   Der Angeklagte soll am frühen Morgen des 15.05.2015 mit einem Bekannten in Naumburg unterwegs gewesen sein, als den beiden zwei Jugendliche entgegen gekommen seien. Den einen Jugendlichen soll der Angeklagte dann mit der Hand ins Gesicht und mit einem Baseballschläger gegen den Arm geschlagen und ihm dann dessen Handy im Werte von mehr als 600,00 Euro aus der Hand gerissen und mitgenommen haben. Den anderen Jugendlichen soll er ebenfalls mit dem Baseballschläger geschlagen haben.   Der Angeklagte hat den Vorwurf bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.          Tag         Uhrzeit 07.11.16  09:00 15.11.16  09:00 22.11.16  09:00 02.12.16  09:00       Raum 96 13 KLs 25/16   Dem am 11.11.1973 geborenen Angeklagten wird bandenmäßiger Betrug in 73 Fällen zur Last gelegt, dabei in 64 Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung.   Er soll sich im Jahre 2014 mit vier weiteren Mittätern zusammengeschlossen haben, um mit zuvor entwendeten EC-Karten in diversen Geschäften in Dresden, Leipzig, Merseburg und anderen Orten unter Täuschung über Identität und Zahlungsfähigkeit eine Vielzahl von Waren betrügerisch zu erlangen und diese gewinnbringend weiter zu verkaufen. Dabei soll der Angeklagte einer der beiden Hauptorganisatoren gewesen sein. Die beiden Hauptorganisatoren  sollen die übrigen oft drogenabhängigen Bandenmitglieder im Einzelnen instruiert haben, wobei der zweite Hauptorganisator, der J., diese dann zu den Geschäften gefahren soll, während der Angeklagte die erworbenen Waren in Empfang genommen haben soll. Den durch den Weiterverkauf erzielten Gewinn sollen der Angeklagte und der J. untereinander aufgeteilt haben, die übrigen Bandenmitglieder sollen teils mit geringen Mengen Metamphetamin und teils mit einzelnen der erworbenen Gegenstände entlohnt worden sein.   Dem Angeklagten, der die Vorwürfe bestreitet, droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Jahren.   Der J. ist im Verfahren 3 KLs 7/16 am 05.09.2016 wegen Beteiligung an 48 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen dieses Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.            Tag         Uhrzeit 08.11.16  11:00 16.11.16  09:30 23.11.16  09:30 28.11.16  08:30 05.12.16  09:30 07.12.16  09:30 12.12.16  09:30 15.12.16  09:30 16.12.16  09:00 19.12.16  09:30         Raum 169   2 KLs 1/16   Dem im Oktober 1951 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 20 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen 2007 und 2012 Steuern in Höhe von mehr als 803.000,00 Euro hinterzogen haben.   Im genannten Zeitraum soll er in Halle Geselleschafter und verantwortlich handelnder Geschäftsführer mehrerer in der Rechtsform einer GmbH geführter Unternehmen gewesen sein, deren Unternehmensgegenstand insbesondere die Erbringung von Planungs- und Projektierungsleistungen gewesen sei. Diese Unternehmen sollen untereinander Leistungen mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet haben. Dabei soll jeweils das Empfängerunternehmen aus den Rechnungen gegenüber den Finanzbehörden Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug geltend gemacht haben, das leistende Unternehmen soll jedoch eine Ertrags- und Umsatzbesteuerung nicht durchgeführt haben und dabei unter Berufung auf § 20 UStG geltend gemacht haben, dass auf die Rechnungen nicht gezahlt worden sei bzw. dass die Umsatzsteuerschuld  mangels vollständiger Leistungserbringung nicht entstanden sei. Die entsprechenden Erklärungen soll dabei der Angeklagte abgegeben und dabei auch Scheinrechnungen eingereicht haben.   Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe bestritten.   Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Nach der Rechtsprechung des Bundegerichtshofs kommt grundsätzlich bei Steuerhinterziehungen von weniger als 1 Mio. Euro noch eine Freiheitsstrafe in Betracht, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08).        Tag         Uhrzeit 09.11.16  08:30 21.11.16  08:30 22.11.16  08:30       Raum 141 5 KLs 28/16   Gegen den im Januar 1982 geborenen Angeklagten liegen fünf Anklagen vor. Danach soll er sich zwischen Dezember 2014 und August 2015 in Halle und Teutschenthal der Sachbeschädigung, der Beleidigung, eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit des Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz sowie eines schweren Raubes schuldig gemacht haben.   Der letztgenannte Hauptvorwurf, der im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren nach sich zieht, stützt sich darauf, dass der Angeklagte am späten Abend des 04.08.2015 zusammen mit drei weiteren, unbekannt gebliebenen Mittätern eine Werkstatthalle in Teutschenthal aufgesucht haben soll, welche der Besitzer zugleich auch als Wohnraum genutzt habe. Dort sollen die Täter zunächst den Inhaber aufgefordert haben, zu ihnen herauszukommen und mit ihnen zu reden. Als dieser der Aufforderung nicht nachgekommen sei, soll einer der Mittäter mit einem sog. "Pumpgun" oder einer Repetierflinte zunächst durch die Fensterscheibe geschossen und dann das Schloss des zur Halle führenden Rollschiebetors aufgeschossen haben. In der Halle soll der Angeklagte dann einen dort liegenden Rucksack an sich genommen haben, in dem sich verschiedene Schlüssel und Papiere des Inhabers der Halle befunden haben sollen. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Die Anklage stützt sich unter anderem auf die Videoaufzeichnung einer auf dem Werkstattgeländer installierten Überwachungskamera. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.        Tag         Uhrzeit 14.11.16  09:00 01.12.16  09:00 12.12.16  09:00       Raum 96 13 KLs 9/16   Der Angeklagte G. ist im März 1972 geboren, der Angeklagt B. im Dezember 1954, der Angeklagte M. im Juni 1965. Ihnen wird versuchter Betrug in Tateinheit mit Verstößen gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und das Heilmittelwerbegesetz zur Last gelegt.   Sie sollen als Mitglieder eines Verkaufsteams seit 2011 im Rahmen so genannter "Kaffeefahrten" Nahrungsergänzungsmittel zu überhöhten Preisen an überwiegend betagte Gäste vertrieben haben. So sollen sie im Februar 2014 eine Fahrt in eine Gaststätte in Lützen organisiert haben, wo sie versucht haben sollen, die Produkte "Coenzym Q10 extra" für 380,00 Euro pro Kur und Teilnehmer und  "Gelenk a san forte" für 978,00 Euro pro Kur und Teilnehmer zu verkaufen. Dabei sollen sie den genannten Produkten Wirkungen zugeschrieben haben, die ihnen objektiv nicht zukommen. Die Produkte sind der Anklage zufolge wirtschaftlich ohne Wert. Zu Verkäufen kam es im Ergebnis nicht, da die Veranstaltung von Polizeikräften observiert und schließlich vom Ordnungsamt aufgelöst wurde.   Die Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.        Tag         Uhrzeit 14.11.16  08:30 15.11.16  08:30 24.11.16  08:30         Raum 141 1 Ks 5/16   Der im September 1989 geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.   Sie soll sich im November 2015 in Sangerhausen in der Wohnung eines engen Bekannten aufgehalten haben und mit diesem im Laufe des Tages  erhebliche Mengen alkoholischer Getränke konsumiert haben. Gegen 18.30 Uhr soll es dann zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf die Angeklagte dem Wohnungsinhaber mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 7,5 cm einen Stich in den Nackenbereich und zwei Stiche in den Brustbereich zugefügt habe, wodurch dieser aber nur oberflächliche Stich- bzw. Schnittverletzungen erlitten habe. Im Juni 2016 soll es dann in der Wohnung des zuvor Geschädigten erneut zu einem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf die Angeklagte mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 8 cm viermal gezielt in den Hals sowie in den Nacken- und Rückenbereich des Wohnungsinhabers gestochen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen habe. Der Geschädigte soll sich zu Nachbarn gerettet haben, durch die dann Polizei und Krankenwagen verständigt worden seien. Insbesondere die Halsverletzung soll wegen des massiven Blutverlustes lebensgefährlich gewesen sein, der Geschädigte habe nur durch eine Notoperation gerettet werden können. Bei der Angeklagten soll nach der Tat ein Blutalkoholgehalt von 2,66 Promille festgestellt worden sein.   Die Angeklagte hat angegeben, sie könne sich an beide Vorfälle nicht erinnern.      Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.     Tag         Uhrzeit 21.11.16  09:00 23.11.16  09:00 28.11.16  09:00 30.11.16  09:00 05.12.16  09:00 07.12.16  09:00 21.12.16  09:00 09.01.17  09:00 23.01.17  09:00 01.02.17  09:00 15.02.17  09:00 22.02.17  09:00 01.03.17  09:00 06.03.17  09:00 28.03.17  09:00 03.04.17  09:00 19.04.17  09:00         Raum 96 13 KLs 6/16   Der Angeklagte B. ist im April 1961 geboren, die Angeklagte St. im September 1956, der Angeklagte Sp. im März 1939. Den Angeklagten wird Subventionsbetrug in insgesamt 24 Fällen zur Last gelegt.   Im Tatzeitraum zwischen April 2004 und November 2008 soll B. Regionalbereichsleiter bei der IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH (IHK BIZ GmbH) gewesen sein und damit direkter Vorgesetzter der dort ebenfalls angestellten St. Der Angeklagte Sp. sei Geschäftsführer verschiedener als GmbH geführter Unternehmen der Baubranche, darunter auch solchen, die Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer anbieten. Die Angeklagten sollen absprachegemäß durch wahrheitswidrige Angaben finanzielle Mittel des Europäischen Sozialfonds erlangt haben, die für die Förderung der Qualifizierung in sog. KMU (Kleinen und Mittlere Unternehmen) zur Verfügung gestellt wurden. Aus diesen Mitteln wurden sowohl Lohnkostenzuschüsse zu den Gehältern der angeblich geschulten Arbeitnehmer als auch Aufwendungen für externe Bildungsträger bezuschusst. In gemeinschaftlichem Zusammenwirken auch mit anderen Fortbildungsanbietern sollen dann durch  wahrheitswidrig ausgefüllte Anträge, Mittelanforderungen, Bescheinigungen und Anwesenheitslisten Fördermittel in Höhe von mehr als 5 Mio. Euro beantragt und dann vereinnahmt worden sein. Das Geld soll dann zwischen den Angeklagten sowie den beteiligten externen Bildungsträgern aufgeteilt worden sein.   Der Sp. hat sich dahingehend eingelassen, dass ihm die Förderbedingungen weitgehend unbekannt gewesen seien und ihm von der "IHK" unterschriftsreife Anträge vorgelegt worden seien, er selbst habe nur die Listen der Arbeitnehmer beigetragen. Die St. hat sich im Wesentlichen darauf berufen, lediglich administrative Aufgaben erfüllt zu haben, etwaige Verhandlungen habe allein der B. geführt. Der B. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Aufgrund der Vielzahl der Vorwürfe kommen im Falle einer Verurteilung Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15 Jahren in Betracht.        Tag         Uhrzeit 21.11.16  09:30 25.11.16  09:00 01.12.16  09:30 06.12.16  09:30 08.12.16  09:30              Raum 169 2b KLs 2/16   Dem am 28.11.1978 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.   Er soll im Mai 2016 in Halle in dem von ihm geführten Pkw versteckt rund 300 Gramm Kokain aus Tschechien nach Deutschland eingeführt haben, um dieses hier gewinnbringend zu verkaufen. Dabei soll er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 11,5 cm mit sich geführt haben.   Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er das Fahrzeug von einem Bekannten geliehen habe und von den darin versteckten Betäubungsmitteln nichts gewusst habe. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.        Tag         Uhrzeit 23.11.16  08:30 25.11.16  08:30 06.12.16  08:30 07.12.16  08:30       Raum 141 1 Ks 6/16   Dem im September 1973 geborenen Angeklagten wird schwere Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im Mai 2016  in einem Mehrfamilienhaus in Zeitz mit flüssigem Grillanzünder die Wohnungstür seiner vom Vermieter bereits gekündigten Wohnung in Brand gesetzt haben. Das Feuer soll dann auf den Flur, den dort befindlichen Sicherungskasten samt zugehöriger Stromleitungen, den Fußboden und die Tapeten im Flur übergegriffen und - auch durch die Rußentwicklung - die gesamte Wohnung in einen unbewohnbaren Zustand versetzt haben. In dem Mehrfamilienhaus sollen sich sieben Personen aufgehalten haben, die teils durch die Polizei evakuiert, teils durch die Feuerwehr gerettet worden seien, zwei von ihnen sollen das Haus selbständig verlassen haben. Drei Bewohner mussten wegen einer Rauchgasvergiftung stationär behandelt werden.   Der Angeklagte hat die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Er hat angegeben, er habe Störwellen bzw. elektrische Impulse in seiner Wohnung verspürt; weil ihm dies niemand geglaubt habe, sei er "explodiert" und habe die Wohnungstür angezündet, damit den "Funksignalen" in seiner Wohnung nachgegangen werde. Die Kammer hat auch einen psychologischen Sachverständigen beigezogen. Es kommt neben oder anstelle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.        Tag         Uhrzeit 23.11.16  09:00 25.11.16  09:00 28.11.16  09:00 29.11.16  09:00 30.11.16  09:00 20.12.16  09:00 21.12.16  09:00         Raum 53 3 KLs 12/16   Der Angeklagte V.R. ist im Juli 1992 geboren, der Angeklagte S.Z. im März 1964, der Angeklagte S.R. im Mai 1979 und die Angeklagte X.Z. (Tochter des S.Z.) am 05.11.1991. Den drei erstgenannten Angeklagten wird Geiselnahme in zwei Fällen zu Last gelegt, der X.Z. Beihilfe dazu.   Der S.Z. hatte seinen Bruder V.T. im März 2016 beschuldigt, ihm bzw. dem von ihm in Gröbers (Kabelsketal) betriebenen Autohandel Bargeld in Höhe von 130.000,00 Euro entwendet zu haben. V.T. wurde daraufhin auf Betreiben des S.Z. im März inhaftiert, alsdann aber wieder freigelassen, nachdem der S.Z. den für einen sogenannten "Familiendiebstahl" erforderlichen Strafantrag (§ 247 StGB) zurückgezogen hatte. Dabei soll S.Z. den Plan verfolgt haben, seinen Bruder und dessen in Berlin studierenden Sohn R.T. mit Gewalt und Drohungen dazu zu bringen, die Diebesbeute an ihn herauszugeben. Dazu soll er die übrigen Angeklagten angeheuert haben. Im April 2016 sollen dann die drei erstgenannten Angeklagten mit einem Pkw nach Berlin gefahren und dort den R.T. vor seinem Wohnheim abgepasst und gegen seinen Willen in den Pkw gezogen und nach Gröbers gefahren haben. Dort sollen sie ihn ihm Büro des Autohandels gefesselt und an die Wand gekettet haben, wo ihn dann die X.Z. absprachegemäß bewacht haben soll. Als V.T. aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, sollen die drei übrigen Angeklagten ihn vor der JVA in Empfang genommen und gewaltsam in einen Kleintransporter verbracht haben. Dann sollen sie dem V.T. das Mobiltelefon seines Sohnes gezeigt und ihm gedroht haben, es werde schwerwiegende Folgen für seinen Sohn haben, wenn V.T. das Versteck des Geldes nicht preisgebe. Daraufhin soll V.T. die Angeklagten zu dem Versteck geführt und das Geld aus einem Erdloch ausgegraben haben. Daraufhin seien alle nach Gröbers gefahren und hätten den R.T. befreit. Wenig später sei die Polizei erschienen und habe die Angeklagten festgenommen.   Lediglich die X.Z. hat die Vorwürfe eingeräumt, die übrigen Angeklagten haben bislang geschwiegen.   Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.       

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung