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Magdeburg, den 27.10.2016

Zur Situation der befristeten Sprachlehrer erklärt Bildungsminister Marco Tullner:

v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} ?Die Einstellung der Sprachlehrer erfolgte in einer für das gesamte Land schwierigen und neuen Situation. Die große Zahl an Flüchtlingen erforderte damals Sofortmaßnahmen. Die befristete Einstellung war eine dieser Maßnahmen. Eine konkrete Bedarfsanalyse sowie eine Prognose künftiger Schülerzahlen konnten damals nicht erfolgen. Dass es sich um befristete Einstellungen handelte, war bereits mit der Ausschreibung klar. Grundsätzlich gilt, dass teilweise Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gegen Anschlussverträge mit den betroffenen Lehrkräften sprechen. Mit der Einstellung von 50 unbefristeten Sprachlehrern, die künftig ausschließlich zur Sprachförderung eingesetzt werden, haben wir einen Grundstein für eine dauerhafte Unterstützung gelegt. Fakt ist, der Einsatz von Sprachlehrkräften muss sich künftig einzig und allein am bestehenden Bedarf der Sprachförderung orientieren." 800x600 Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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