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Halle (Saale), den 02.11.2016

(LG HAL) Prozessauftakt im IHK-Verfahren verschoben

Der erste Verhandlungstag im Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter der IHK Bildungszentrums Halle-Dessau GmbH wurde aus organisatorischen Gründen verlegt vom 21.11.2016 auf den 23.11.2016.   Nachstehend erhalten Sie noch einmal einen Überblick über den Verfahrensgegenstand und die Termine: Tag         Uhrzeit 21.11.16  09:00 23.11.16  09:00 28.11.16  09:00 30.11.16  09:00 05.12.16  09:00 07.12.16  09:00 21.12.16  09:00 09.01.17  09:00 23.01.17  09:00 01.02.17  09:00 15.02.17  09:00 22.02.17  09:00 01.03.17  09:00 06.03.17  09:00 28.03.17  09:00 03.04.17  09:00 19.04.17  09:00        Raum 96 13 KLs 6/16   Der Angeklagte B. ist im April 1961 geboren, die Angeklagte St. im September 1956, der Angeklagte Sp. im März 1939. Den Angeklagten wird Subventionsbetrug in insgesamt 24 Fällen zur Last gelegt.   Im Tatzeitraum zwischen April 2004 und November 2008 soll B. Regionalbereichsleiter bei der IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH (IHK BIZ GmbH) gewesen sein und damit direkter Vorgesetzter der dort ebenfalls angestellten St. Der Angeklagte Sp. sei Geschäftsführer verschiedener als GmbH geführter Unternehmen der Baubranche, darunter auch solchen, die Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer anbieten. Die Angeklagten sollen absprachegemäß durch wahrheitswidrige Angaben finanzielle Mittel des Europäischen Sozialfonds erlangt haben, die für die Förderung der Qualifizierung in sog. KMU (Kleinen und Mittlere Unternehmen) zur Verfügung gestellt wurden. Aus diesen Mitteln wurden sowohl Lohnkostenzuschüsse zu den Gehältern der angeblich geschulten Arbeitnehmer als auch Aufwendungen für externe Bildungsträger bezuschusst. In gemeinschaftlichem Zusammenwirken auch mit anderen Fortbildungsanbietern sollen dann durch  wahrheitswidrig ausgefüllte Anträge, Mittelanforderungen, Bescheinigungen und Anwesenheitslisten Fördermittel in Höhe von mehr als 5 Mio. Euro beantragt und dann vereinnahmt worden sein. Das Geld soll dann zwischen den Angeklagten sowie den beteiligten externen Bildungsträgern aufgeteilt worden sein.   Der Sp. hat sich dahingehend eingelassen, dass ihm die Förderbedingungen weitgehend unbekannt gewesen seien und ihm von der "IHK" unterschriftsreife Anträge vorgelegt worden seien, er selbst habe nur die Listen der Arbeitnehmer beigetragen. Die St. hat sich im Wesentlichen darauf berufen, lediglich administrative Aufgaben erfüllt zu haben, etwaige Verhandlungen habe allein der B. geführt. Der B. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Aufgrund der Vielzahl der Vorwürfe kommen im Falle einer Verurteilung Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15 Jahren in Betracht.      

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