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Halle (Saale), den 03.11.2016

(AG HAL) Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 07.11.2016 ? 18.11.2016

- Änderungen bleiben vorbehalten ?   Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum, wegen ?   300 Ls 370 Js 22976/14, 08.11.2016, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.020, Diebstahls Mit der Anklage vom 11.05.2016 legt die Staatsanwaltschaft Halle dem 1980 geborenen Angeklagten zur Last, er habe an 28 Tagen in den Jahren 2013 und 2014 aus einem inneren Zwang heraus aus Hausfluren im Stadtgebiet Halle Kinderwagen entwendet und diese in seiner Wohnung, seinem Keller und in seinem Gartenhaus gelagert.   Die Anklage wurde ursprünglich an das Landgericht Halle gerichtet, jedoch mit Beschluss vom 22.06.2016 vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Halle (Saale) gemäß § 209 StPO eröffnet, weil das Landgericht bei sich keine Zuständigkeit gesehen hat. Insbesondere sah es nicht die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie. Das Schöffengericht hat bisher keine Zeugen geladen, jedoch den psychiatrischen Sachverständigen. Mit einer Entscheidung ist noch am 08.11.2016 zu rechnen.     300 Ls 275 Js 43950/15, 08.11.2016, 12:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.020, Betruges Dem im Jahr 1973 geborenen Angeklagten aus Halle wird zur Last gelegt, er habe am 24.10.2013 einem Ehepaar vorgetäuscht, er wolle mit Ihnen als Handelsvertreter einen Anlagevertrag über das Produkt ?TopZinsPaket? schließen, welches den Eheleuten jährliche Zinszahlungen in Höhe von ca. 2000 ? bis 3000 ? und bis November 2023 einen Gewinn von 29.754,28 ? bringen würde. Die Eheleute bezahlten in 2 Raten insgesamt 50.000 ? auf das Privatkonto des Angeklagten, der vorgetäuscht habe, dass er das Geld weiterleiten werde und dadurch günstigere Konditionen erreichen könne, als wenn die Eheleute das Geld unmittelbar auf das Anlagekonto einzahlen würden. Tatsächlich habe der in finanziellen Schwierigkeiten steckende Angeklagte das Geld nicht weitergeleitet, sondern für sich verwertet.     320 Ds 363 Js 43635/15, 10.11.2016, 09:45 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020, fahrlässiger Körperverletzung Die 1963 geborene Hallenserin soll am 27.10.2015 ihren an der Leine geführten Hund der Rasse Rottweiler nicht sorgfältig genug festgehalten haben. Der Hund habe sich losgerissen und habe einen anderen Hund angegriffen und schwer verletzt. Dessen Besitzerin sei von dem Rottweiler ebenfalls angegriffen und durch einen Biss in das rechte Bein verletzt worden. Der Hund habe außerdem versucht, die zu Boden gefallene Geschädigte ins Gesicht zu beißen, was infolge der Gegenwehr der Geschädigten nicht gelungen sei. Während der ganzen Aktion habe die Angeklagte ihren Hund nicht von den Angriffen abgehalten.     340 Ls 525 Js 21805/16, 10.11.2016, 13:30 Uhr, Jugendschöffengericht, Saal: 2.020, Verstoßes gegen das BtMG Der 1996 in Afrika geborene Angeklagte soll in der Zeit vom 26.02.2016 bis 10.08.2016 im Bereich des Riebeckplatzes und der oberen Leipziger Straße in Halle an mindestens 4 Personen Cannabis verkauft haben und in einem weiteren Fall Cannabis verkaufsbereit bei sich geführt haben, um sich mit dem Verkauf des Betäubungsmittels seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Der Angeklagte befindet sich seit dem 11.08.2016 in Untersuchungshaft. Es sind Fortsetzungstermine anberaumt worden für den 24.11.2016 und den 01.12.2016, jeweils 9:30 Uhr.     361 Ls 500 Js 6925/12, 14.11.2016, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.019, Hehlerei, Urkundenfälschung Dem 1976 geborenen, in Thüringen lebenden Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 13.03.2012 auf einem Gelände in Wettin-Löbejün von einem anderweitig verfolgten Täter Kaffeepulver im Wert von 79.638 ? erworben, welches zuvor durch Unterschlagung entwendet worden sei.   Außerdem soll er im Jahr 2012 im Besitz eines Blanco-Reisepasses gewesen sein, der am 02.02.2011 aus den Räumen einer Stadtverwaltung in Sachsen durch Diebstahl abhandengekommen sei. Außerdem habe er in seiner Wohnung zwei gefälschte Bundespersonalausweise und zwei gefälschte Führerscheine verwahrt, die er zuvor mit einem Card-Print-Gerät hergestellt habe, um diese Gewinn bringend weiterzuverkaufen.     323 Cs 905 Js 4506/13, 16.11.2016, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.031, Vorteilsannahme Die im Jahr 1965 geborene Angeklagte soll im Zeitraum vom 29.09.2005 bis 02.04.2013 als Abteilungsleiterin Betriebsführung der HWS GmbH, einer Gesellschaft der Stadt Halle, für die kaufmännische und technische Betriebsführung für die von der Gesellschaft vertretenen und betreuten Abwasserzweckverbände und verbandsfreien Gemeinden zuständig gewesen sein. Mit E-Mail vom 29.09.2005 und 12.10.2005 soll sie dem 1966 geborenen Mitangeklagten, der Geschäftsführer einer Planungsgesellschaft gewesen sei Angebote von Mitbewerbern für die Erstellung von Gebührenkalkulationen der Art ZV Deutsche Tal und Sieg übermittelt und mit einer weiteren E-Mail aufgefordert haben, eine nachträgliche Rechnung und eines Angebots für die Erstellung eines Regenwasser-ABK für den Art ZV X unter Mitteilung der entsprechenden Angebots bot Summe aufgefordert habe in späteren E-Mails habe sie weitere Angebote von Mitbewerbern versandt, wobei sie durch die jeweilige Übersendung dieser Angebote die ihr obliegenden Dienstgeheimnisse verletzt habe. Im Gegenzug habe der Mitangeklagte ihr einen Betrag von 63.809,05 ? überlassen, wobei zur Verschleierung mit ihrem Vater zum Schein ein Arbeitsvertrag geschlossen und die Zahlungen auf dessen Konto überwiesen worden seien. Darüber hinaus habe sie Eintrittskarten zu mindestens einem Spiel der Fußballweltmeisterschaft und diverse Druckerpatronen erhalten. Beide Angeklagte haben gegen Strafbefehle, mit denen sie verurteilt werden sollten, Einspruch eingelegt, weshalb nunmehr im Rahmen der mündlichen Verhandlung die Vorwürfe zu klären sein werden. Das Gericht hat bisher nur einen Verhandlungstag vorgesehen.     310 Ls 275 Js 29773/15, 16.11.2016, 12:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.020 Raubes, gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 1988 geborenen Angeklagten und dem 1984 geborenen Angeklagten wird gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, indem der Angeklagte am 07.07.2015 seiner ehemaligen Freundin in deren Wohnung mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen, mit Füßen gegen den Körper getreten und mit den Händen am Hals gewürgt habe, während die Angeklagte eine angezündete Zigarette auf der linken Schulter der Geschädigten ausgedrückt habe. Der Angeklagte habe außerdem in dieser Situation das Mobiltelefon der Geschädigten entwendet und bei Verlassen der Wohnung mit sich genommen. Weitere Misshandlungen an seiner ehemaligen Freundin durch Schläge und Würgegriffe soll er am 23.10.2015, am 07.11.2015 und am 08.12.2015 begangen haben, Der Angeklagte soll außerdem am 25.06.2015 eine Sachbeschädigung durch einen Tritt gegen einen Pkw begangen und dadurch an der Karosserie einen Schaden in Höhe von 1305,26 ? verursacht haben. Eine weitere Sachbeschädigung habe er am 21.10.2015 durch das Eintreten einer Wohnungstür begangen. Außerdem habe er am 21.05.2016 eine Menge von 0,14 g Metamfetamin bei sich gehabt und dadurch gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.             Werner Budtke -Pressesprecher-

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