Beratung mit Landräten und Oberbürgermeistern Taskforce Rückkehr nimmt Arbeit im Landkreis Harz auf
Sachsen-Anhalt erweitert sein Rückführungsmanagement. Dazu wurde im Landesverwaltungsamt eine neue Arbeitsgruppe ?Taskforce Rückkehr? gegründet, die ab sofort die Landkreise und kreisfreien Städte bei Vollziehung der Ausreisepflicht unterstützen soll. Der Arbeitsgruppe gehören insgesamt fünf erfahrene Bedienstete aus der Landesverwaltung an. Mithilfe der Taskforce sollen im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörden abschiebungsreife Duldungsfälle identifiziert werden, um letztlich die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber oder sonstiger ausreisepflichtiger Personen vollziehen zu können. Die Taskforce wird mit ihrer Arbeit im Landkreis Harz beginnen und danach in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unterstützend tätig werden. Innenminister Holger Stahlknecht: ?Unsere Ausländerbehörden leisten eine hervorragende Arbeit und dafür möchte ich den Bediensteten meinen Dank aussprechen. In der Taskforce sehe ich eine Möglichkeit, den Städten und Kommunen bei dieser schwierigen Aufgabe die Unterstützung des Landes zukommen zu lassen. Zumal es sich oft um eine Vielzahl komplizierter Fälle handelt, die hier zu bewältigen sind.? Stahlknecht betonte in diesem Zusammenhang, dass Sachsen-Anhalt in seinen Bemühungen, die Ausreisepflicht von sofort ausreisepflichtigen Ausländern zu vollziehen, nicht nachlassen wird. Der Minister: ?Die Akzeptanz für das Asylrecht erhalten wir nur dann, wenn wir die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen. Nur so lassen sich auf Dauer Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit als tragende Säulen erfolgreicher Flüchtlingspolitik erhalten.? Hintergrund: In Sachsen-Anhalt waren mit Stand Ende Oktober 201610.487 Asylbewerber in den Landkreisen und kreisfreien Städten,knapp 4.000 Geduldete (Duldung bedeutet vorübergehende Aussetzung der Abschiebung; aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen),knapp 600 Dublin-Fälle sowierund 2.000 Asylbewerber in den Landeserstaufnahmestellen aufhältig. Die Gesamtanzahl der von Sachsen-Anhalt in diesem Jahr vollzogenen Abschiebungen beläuft sich mit Stand 19. Oktober 2016 auf 726 Personen. Die Zahl der in diesem Jahr erfolgten freiwilligen Ausreisen beträgt mit Stand Ende September 1.469. Einer rechtlich möglichen Abschiebung stehen oftmals Probleme beim Vollzug aufgrund bundesweit definierbarer Abschiebungshindernisse entgegen. Häufigster Grund: ungeklärte Identität und fehlende Reisedokumente. Beachtlich sind neben Asylfolgeanträgen auch nicht vollziehbare Abschiebungen wegen laufender Asylverfahren für Neugeborene. Ein weiterer großer Aspekt sind vermeintliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse aus medizinischen Gründen. Darüber hinaus scheitert nach wie vor eine Reihe von Abschiebungsversuchen aufgrund der Abwesenheit der Ausreisepflichtigen zum Rückführungstermin.
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