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Dessau-Roßlau, den 04.11.2016

Pressemitteilung Nr. 123 des Polizeireviers BAB/SVÜ Dessau-Roßlau

Verkehrsunfall mit Personenschaden   Am 03.11.2016 gegen 17:55 Uhr ereignete sich auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung Berlin zwischen den Anschlussstellen Köselitz und Klein Marzehns ein Verkehrsunfall mit Alleinbeteiligung. Ein 68-jähriger Fahrzeugführer eines BMW befuhr den mittleren von drei möglichen Fahrstreifen. Der Fahrzeugführer beabsichtigte einen vorausfahrenden PKW zu überholen und wechselte dafür in den linken Fahrstreifen. Durch den Blick in den Rückspiegel stellte er fest, dass sich ein PKW mit hoher Geschwindigkeit näherte. Daraufhin erschrak der BMW-Fahrer und verriss sein Lenkrad. Dadurch geriet er mit seinem Fahrzeug nach links und kollidierte mit der Mittelleitplanke. In Folge dessen schleuderte der 68-Jährige nach rechts über alle drei Fahrstreifen, fuhr über die Böschung, durchbrach den Wildschutzzaun und kollidierte mit vier dortigen Bäumen. Nach etwa 200 Metern kam das Fahrzeug zum Stehen. Durch die Fahrzeugschäden wurde der Fahrzeugführer eingeklemmt und schwerverletzt. Die Feuerwehr musste zum Zweck der Erstversorgung und Bergung des Verletzenden den Wildschutzzaun durchtrennen und zur Gefahrenabwehr einen Baum fällen. Der 68-jährige Fahrzeugführer wurde ins Krankenhaus verbracht. Es entstand ein vorläufig geschätzter Sachschaden von circa 25200 Euro.   Fahren ohne Fahrerlaubnis I   Am 04.11.2016 gegen 02:30 Uhr wurde auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung München an der Anschlussstelle Dessau-Ost während einer mobilen Verkehrskontrolle ein 40-jähriger Fahrzeugführer einer Polizeikontrolle unterzogen. Der 40-Jährige war mit einem Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Kleintransporter Renault und einem Anhänger, unterwegs. Bei der Durchsicht der ausgehändigten Personal- und Fahrzeugdokumente wurde festgestellt, dass der 40-Jährige für das gefahrene Gespann keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Bei mitgeführten Anhängern, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 Kilogramm überschreiten, ist die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich, welche der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht besaß. Gegen den 40-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Außerdem wurde, da der Fahrzeugführer keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro vor Ort erhoben. Die Weiterfahrt mit dem Anhänger wurde dem Fahrzeugführer untersagt.   Fahren ohne Fahrerlaubnis II   Am 03.11.2016 gegen 16:45 Uhr wurde auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung Berlin zwischen den Anschlussstellen Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Süd ein Fahrzeugführer eines Volkswagens im Baustellenbereich festgestellt und einer Polizeikontrolle unterzogen. Mittels polizeilicher Auskunftssysteme wurden die Personalien und Fahrzeugdokumente überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der 48-jährige Fahrzeugführer seinen Führerschein wegen Fahren unter Einwirkung von Alkohol abgeben musste und somit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde dem 48-Jährigen untersagt. Außerdem wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Führens eines Kraftfahrzeuges trotz Fahrverbot eingeleitet.   Verkehrsunfall mit Sachschaden   Am 03.11.2016 gegen 20:50 Uhr kam es auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung München zwischen den Anschlussstellen Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Süd zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen. Die beiden Beteiligten befuhren hintereinander den rechten von zwei möglichen Fahrstreifen im Baustellenbereich. Ein 30-järhriger Skodafahrer bremste plötzlich ohne triftigen Grund stark ab, sodass ein 54-Jähriger Sattelzugfahrer trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung einen Zusammenstoß nicht verhindern konnte. Es entstand an beiden Fahrzeugen ein vorläufig geschätzter Sachschaden von circa 2000 Euro.      

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