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Magdeburg, den 08.11.2016

Neues Finanzausgleichsgesetz 2017 ? 2021: Kommunen erhalten spürbar mehr Geld und deutliche Anreize für solides Wirtschaften

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines neuen Finanzausgleichsgesetzes für die Jahre 2017 bis 2021 beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Gemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt eine deutlich verbesserte Finanzausstattung erhalten. Damit setzt die Koalition die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag zu den kommunalen Finanzen vollumfänglich um. Der Gesetzentwurf soll bereits in der nächsten Landtagssitzung im November beraten werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, wird die Finanzausgleichsmasse (= das an die Kommunen zu überweisende Geld) auf 1,628 Milliarden Euro pro Jahr festgeschrieben. Damit wird die Summe, die über das FAG an die Kommunen überwiesen wird, um weitere 102 Millionen Euro gegenüber 2016 angehoben. Schon im September dieses Jahres hatte der Landtag eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von 80 Millionen Euro für die Kommunen beschlossen.    Auch die Aufteilung der erhöhten Finanzausgleichsmasse auf die einzelnen kommunalen Gruppen (= Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden) setzt die Vorgaben des Koalitionsvertrages um. So wird zum Beispiel durch ein vereinfachtes Verfahren bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen erreicht, dass die im FAG geregelte Finanzkraftumlage finanzstärkerer Gemeinden insbesondere den steuerschwächeren kreisangehörigen Gemeinden zu Gute kommt. Erstmals bietet das künftige Finanzausgleichsgesetz den Kommunen deutliche Anreize für solides Wirtschaften. Durch die Festschreibung von festen Hebesätzen für Grund- und Gewerbesteuern für die Dauer von fünf Jahren werden den Kommunen Anreize gegeben, ihre Haushaltssituation eigenständig zu gestalten. Wenn Kommunen ihre Hebesätze künftig erhöhen, werden die daraus resultierenden Steuermehreinnahmen nicht mehr im  Finanzausgleich gegengerechnet. Dies bietet den Kommunen auch eine deutlich höhere Planungssicherheit. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum neuen FAG haben die Kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag) dem Gesetzentwurf dem Grunde nach zugestimmt. Einige Hinweise der Spitzenverbände hat die Landesregierung mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf berücksichtigt. So greift dieser beispielsweise den Wunsch der Kommunen auf, die Investitionspauschale weiterhin an die Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden zu zahlen und nicht an die Verbandsgemeinde selbst. Finanzminister André Schröder: ?Trotz November-Steuerschätzung bleibt es dabei: Wir stärken die Kommunen! Nachdem der Landtag Anfang September 80 Millionen Euro zur sofortigen Stärkung der kommunalen Finanzkraft beschlossen hat, setzen wir diesen Weg heute fort. Mit der geplanten Aufstockung der Finanzausgleichsmasse im neuen FAG für fünf Jahre bekommen die Kommunen nicht nur mehr Geld, sondern auch Anreize für solides Wirtschaften und eine hohe Planungssicherheit. Flankiert wird das FAG durch die bekannten STARK-Programme zur Teilentschuldung (STARK II) und für Investitionen (STARK III und STARK V) ? das alles belegt den kommunalfreundlichen Kurs der Landesregierung.? /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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