: 127
Dessau-Roßlau, den 10.11.2016

Pressemitteilung Nr. 127 des Polizeireviers BAB/SVÜ Dessau-Roßlau

erfolgreiche LKW-Kontrolle Am 09.11.2016 gegen 14:00 Uhr wurde auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung München auf dem Parkplatz Rosselquelle zwischen den Anschlussstellen Klein Marzehns und Köselitz ein Schwerlasttransport, beladen mit einer Yacht, einer Polizeikontrolle unterzogen. Während der Kontrolle wurde mit Hilfe eines Höhenmessgerätes ermittelt, dass der Lastkraftwagen eine Höhe von 4,43 Meter und eine Breite von 3,00 Meter besitzt. Zum Führen eines Lastkraftwagens, dessen Ladung eine Höhe von vier Meter und eine Breite von 2,55 Meter überschreitet, wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Straßenverkehrsordnung benötigt. Da der 30-jährige Fahrzeugführer keine Ausnahmegenehmigung mitführte bzw. besaß, wurde die Weiterfahrt bis zum Erwerb einer solchen Ausnahmegenehmigung untersagt. Des Weiteren muss der Fahrzeugführer mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt und der Fahrzeughalter ein Bußgeld von mindesten 270 Euro und einen Punkt rechnen.   Verkehrsunfall mit Sachschaden   Am 09.11.2016 kam es auf der Bundeautobahn 9 Fahrtrichtung München zwischen den Anschlussstellen Köselitz und Coswig zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Dabei befuhr ein 55-jähriger Audi-Fahrer den linken von drei möglichen Fahrstreifen. Während der Fahrt flog eine Ente aus dem Gehölz der Mittelschutzleitplanke und kollidierte rechtsseitig mit dem Scheinwerfer des PKW. Die Ente wurde am Unfallort nicht aufgefunden. Es entstand ein vorläufig geschätzter Sachschaden von circa 500 Euro.     mobile LKW-Kontrolle   Am 09.11.2018 gegen 11 Uhr wurde auf der BAB 9 Fahrtrichtung München zwischen den Anschlussstellen Klein Marzehns und Köselitz während einer mobilen LKW-Kontrolle eine Sattelzugmaschine Volvo einer Polizeikontrolle unterzogen. Voraus gegangen war das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes zum vorausfahrenden Polizeifahrzeug zum anschließenden Überholvorgang. In weiterer Folge unterschritt der betroffene 37-jährige Fahrzeugführer ein weiteres Mal den Sicherheitsabstand zu einem vorausfahrenden Schwerlasttransportes. Daraufhin wurde der Sattelzug auf dem nächstgelegenen Parkplatz angehalten und kontrolliert. Zum Kontrollzeitpunkt trug der Fahrzeugführer kein vorgeschriebenes Schuhwerk im gewerblichen Güterverkehr und fuhr in selbstgestrickten Socken. Gegen den betroffenen Fahrzeugführer wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Außerdem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro vor Ort erhoben, da der Fahrzeugführer keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt.   Überladener Kleintransporter   Am 08.11.2016 gegen 15:49 Uhr wurde auf der Bundesautobahn 9 Fahrtrichtung München zwischen den Anschlussstellen Klein Marzehns und Köselitz ein augenscheinlich überladener Kleintransporter Ford festgestellt und kontrolliert. Bei der amtlichen Wägung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 4920 Kilogramm bei erlaubten 3490 Kilogramm um über 40  Prozent überladen wurde. Da der 38-jährige Fahrzeugführer keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt, wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 260 Euro vor Ort erhoben. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrzeugführer bis zum Umladen der Ladung untersagt.  

Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst
Sollnitzer Allee 2
06842 Dessau-Roßlau
Tel.:       0340 / 21 09-0
Fax.:      0340 / 21 09-210

Anhänge zur Pressemitteilung