Ortsumgehung Halberstadt ? Harsleben kann gebaut werden
Die Ortsumgehung Halberstadt-Harsleben kann gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht hat Klagen von fünf Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.14 nach mündlicher Verhandlung am 9.11.16 abgewiesen.Das Neubauvorhaben umfasst die Ortsumgehung Halberstadt ? Harsleben im Zuge der B 79. Die B 79 verläuft von Südosten aus Quedlinburg kommend über Halberstadt in Richtung Braunschweig nach Nordwesten. In dem zur Planfeststellung beantragten Vorhaben verläuft die B 79 westlich der Ortslage Harsleben und östlich der Ortslage Halberstadt. Der Ausbauabschnitt beginnt im Anschluss an den Knotenpunkt mit der K 1322, kreuzt dann die B 79 a sowie die Bahnstrecke Halle ? Halberstadt - Vienenburg und endet mit einem rechtwinkligen Anschluss an der B 81 östlich des Industrie- und Gewerbegebietes Halberstadt ? Ost.Die Länge der Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben beträgt 7,338 km.Die Planungen sehen auf der gesamten Baulänge 10 Brückenbauwerke im Zuge von Bundesstraßen-, DB AG Strecken-, Wirtschaftswege- und Grabenquerungen (davon 3 Brücken aus naturschutzfachlichen Gründen mit beidseitigen Irritationsschutzwänden) sowie einem Fußgängersteg über den Goldbach vor.Weiterhin sind 4 Knotenpunkte (mit der Bundesstraße B 79 alt und der B 81, Kreisstraße K 1322, Anbindung Industrie- und Gewerbegebiet) geplant.Zur Aufrechterhaltung der ländlichen Erschließung, zur Sicherstellung der Wartung von Bauwerken und sonstigen Anlagen sind 14 Wirtschaftswege neu anzulegen oder auszubauen. Die Gesamtlänge dieser Strecken beträgt ca. 5,9 km.Die Maßnahme des Neubaus der B 79 OU Halberstadt - Harsleben ist als vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan verzeichnet.Ziel der Ortsumgehung ist die Entlastung der Ortsdurchfahrt Harsleben vom Durchgangsverkehr im Zuge der B 79 von ca. 16.590 Kfz (Prognose 2025) sowie einer Teilentlastung der Ortsdurchfahrt i.Z.d. B 81 und der B 79 im östlichen Stadtgebiet. Weiteres erklärtes Ziel ist die Erstellung einer leistungsfähigen Verbindung zwischen der B 81 (östlich Halberstadt) zur B 6n (Quedlinburg) und zurück.
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de