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Dessau-Roßlau, den 16.11.2016

(LG DE) Akkreditierung der Medienvertreter im Strafverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16

Im Schwurgerichtsverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16 beginnt vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau am 25.11.2016 um 09.00 Uhr im Sitzungssaal 118 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, die Hauptverhandlung gegen einen 21-jährigen Mann und dessen gleichaltrige Lebensgefährtin aus Dessau-Roßlau wegen gemeinschaftlichen Mordes in Verdeckungsabsicht in Tatmehrheit mit Vergewaltigung. Zur Tatzeit waren die Angeklagten noch Heranwachsende.   Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll die Angeklagte entsprechend einem gemeinsamen Tatplan in den Abendstunden des 11.05.2016 das spätere Opfer, eine aus der Volksrepublik China stammende Studentin, unter Vortäuschung eines Notfalls in eine leerstehende Wohnung in Dessau gelockt haben. Dort sollen beide Angeklagte die Geschädigte unter massivster Gewalteinwirkung wiederholt vergewaltigt und im Anschluss in der Annahme zurückgelassen haben, sie werde ohne medizinische Versorgung alsbald versterben. Als sie Stunden später in die Wohnung zurückkehrten und feststellten, dass die schwer verletzte Geschädigte noch am Leben war, sollen sie sie in einem schwer einsehbaren rückwärtigen Grundstücksbereich abgelegt haben. Dort wurde das Opfer am 13.05.2016 im Zuge einer Suchaktion tot aufgefunden. Todesursache war nach den rechtsmedizinischen Feststellungen eine Einschwemmung von Fetttröpfchen in die Lungenstrombahn als Folge der massiven stumpfen Gewalteinwirkung gegen Kopf, Rumpf und Extremitäten des Opfers.   Dem Angeklagten werden darüber hinaus zwei weitere Vergewaltigungen vorgeworfen, die er im Sommer 2013 in Dessau zum Nachteil einer weiteren Geschädigten begangen haben soll und die erst jetzt im Zuge der Ermittlungen bekannt geworden sind. Die mutmaßliche Geschädigte soll vom Angeklagten eingeschüchtert worden sein und deswegen von einer Anzeige zunächst abgesehen haben.   Die Eltern der getöteten Studentin treten als Nebenkläger auf.   Zum ersten Hauptverhandlungstermin sind noch keine Zeugen geladen. Wegen der Fortsetzungstermine wird auf die Pressemitteilung vom 25.10.2016 (028/2016) verwiesen.   Die Vorsitzende der Kammer hat heute in einer sitzungspolizeilichen Anordnung folgende Festlegungen zur Akkreditierung von Medienvertretern sowie zu deren Rechten und Pflichten getroffen:   1. a) Die Sitzungen finden im Saal 118 statt. Sie sind grundsätzlich öffentlich.   b) Zuhörer und Medienvertreter/Journalisten erhalten 60 Minuten vor Sitzungsbeginn Zugang zum Prozessgebäude. Der Sitzungssaal wird 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet.   2. a) Im Saal 118 des Landgerichts Dessau-Roßlau stehen für das Verfahren im Zuhörerbereich insgesamt 60 Sitzplätze zur Verfügung.   b) Für Medienvertreter/Journalisten sind hiervon 25 Sitzplätze und für ausländische Medien mit besonderem Bezug zu dem Opfer der angeklagten Straftat zu 1. sind hiervon 3 weitere Sitzplätze reserviert, die als solche gekennzeichnet sind.   c) Die Sitzplatzvergabe für Medienvertreter/Journalisten vor der Hauptverhandlung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche nach Maßgabe der näheren Bestimmungen unter III. Ziff. 6.   3. a) Es dürfen nur so viele Zuhörer in den Sitzungssaal eingelassen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Den diesbezüglichen Anweisungen der Justizbediensteten oder ihrer Amtshelfer ist Folge zu leisten.   b) Akkreditierte Medienvertreter/Journalisten werden nach Nachweis ihrer Akkreditierung  in den Sitzungssaal eingelassen.   c) Nicht akkreditierte Medienvertreter/Journalisten und andere Zuhörer erhalten auf eigene Aufforderung in der Reihenfolge ihres Erscheinens am Haupteingang des Sitzungsgebäudes jeweils eine für Medienvertreter bzw. für sonstige Zuhörer vorgesehene durchnummerierte Karte mit der Bezeichnung des jeweiligen Hauptverhandlungstermins. Die Karten werden an jedem Verhandlungstag neu herausgegeben. Bei der Einlasskontrolle in den Sitzungssaal sind die Karten vorzuzeigen. Zunächst werden die Zuhörer mit den Kartennummern 1 - 32 in den Sitzungssaal eingelassen sowie so viele Medienvertreter/Journalisten nach der nummerischen Reihenfolge der für sie ausgegebenen Karten wie freie, nicht im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens vergebene Presseplätze noch zur Verfügung stehen.   d) Die 28 für die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen vorgesehenen  Sitzplätze werden bis 10 Minuten vor Sitzungsbeginn reserviert. Bis dahin nicht eingenommene Sitzplätze werden zunächst an anwesende nicht akkreditierte Medienvertreter/Journalisten und sodann an sonstige Zuhörer, jeweils nach der nummerischen Reihenfolge der von ihnen vorgelegten Karten vergeben. Soweit Zuhörerplätze bis 10 Minuten vor Beginn der Sitzung nicht belegt sind, werden diese zunächst an anwesende Zuhörer und sodann an anwesende nicht akkreditierte Medienvertreter/Journalisten jeweils nach der nummerischen Reihenfolge der von ihnen vorgelegten Karten vergeben. Ein nach Sitzungsbeginn frei werdender Sitzplatz wird nachrückend neu belegt. ?Reservierungen" sind nicht statthaft. Ausgenommen hiervon sind frei werdende Sitzplätze aufgrund von Sitzungspausen ab 15 Minuten (vgl. III Ziff. 5).   e) Zur Durchführung von Ton-, Film- und Bildaufnahmen werden Medienvertreter nach Vorlage eines gültigen Presseausweises auch dann in den Sitzungssaal eingelassen, wenn sie keinen Anspruch auf einen Sitzplatz haben. Zu Beginn der Sitzung haben diese Medienvertreter den Saal zu verlassen.   4. Zuhörer und Medienvertreter/Journalisten, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen. Auch bei voll besetztem Zuhörerraum darf ein Sitzplatz nicht mit mehreren Personen besetzt werden.     5. Während der Sitzungspausen, die für Zeiträume ab 15 Minuten angeordnet werden, und nach dem Ende der Sitzung haben Zuhörer und Medienvertreter/Journalisten den Sitzungssaal zu verlassen.   6. Zulassung der Medienvertreter/Journalisten a)  Medienvertreter/Journalisten, die während der Verhandlung einen Sitzplatz in Anspruch nehmen möchten, können sich ausschließlich per Mail unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises über das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Landgerichts Dessau-Roßlau (presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.de) akkreditieren. Jeder Medienvertreter/Journalist kann sich nur einmal akkreditieren.   Die Akkreditierungsfrist beginnt am 18.11.2017 um 8.00 Uhr und endet am 21.11.2017 um 13.00 Uhr. Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an vorgenanntes Postfach bzw. die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.   b) Es werden höchstens 25 akkreditierte Medienvertreter/Journalisten sowie zusätzlich 3 weitere akkreditierte Medienvertreter/Journalisten ausländischer Medien mit besonderem Bezug zu dem Opfer der angeklagten Straftat zu 1. in der Reihenfolge des Eingangs ihres Akkreditierungsgesuches zugelassen.   7. Presse, Funk und Fernsehberichterstattung a) Ton-, Film- und Bildaufnahmen sind den Medienvertretern/Journalisten ab jeweils 30 Minuten vor dem angesetzten Beginn der Sitzung bis zum Beginn der Sitzung im Sitzungssaal innerhalb des gekennzeichneten Bereichs gestattet. Im Übrigen sind während sämtlicher Sitzungen Ton-, Film- und Bildaufnahmen untersagt.   b) Die Persönlichkeitsrechte der anwesenden Personen sind zu wahren.   c) Die Aufnahmen sind mit der Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende zu beenden. Die Medienvertreter/Journalisten, die entsprechend des oben genannten Auswahlverfahrens keinen Sitzplatz haben, haben den Sitzungssaal zu verlassen.   d) Mit Bild- und Tonaufzeichnungen des Spruchkörpers sowie der Protokollführer außerhalb des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis.     Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die in der Pressemitteilung vom 25.10.2016 erbetene Interessenbekundung eine förmliche Akkreditierung nicht ersetzt.   Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird nach dessen Abschluss bekannt gegeben.            Frank Straube          Pressesprecher

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