(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 21.11.2016 ? 02.12.2016
- Änderungen bleiben vorbehalten ? Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum, wegen ? 322 Ds 426 Js 26041/15, 23.11.2016, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 2.019, gefährliche Körperverletzung Den 1973 und 1968 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten am 13.05.2015 gegen 20:30 Uhr in der Kirchnerstraße in der Nähe des Hauptbahnhofs in Halle gemeinsam mit einem weiteren Mann wegen einer angeblich zu lauten Unterhaltung zwei Männer aus Afrika angegriffen und beide Angeklagte hätten mit Fäusten auf einen davon eingeschlagen, wodurch dieser eine Schädelprellung mit Schmerzen in der rechten Gesichtshälfte erlitten habe. Im Falle einer Verurteilung haben die Angeklagten mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren zu rechnen. 320 Ls 381 Js 45030/15, 24.11.2016, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.020, versuchten Raubes Dem 1973 geborenen Hallenser wird zur Last gelegt, er habe am 08.08.2015 gegen 18:33 Uhr in alkoholisiertem Zustand in einem Geschäft im Bahnhof in Halle den Geschädigten zunächst angerempelt und ihm den um den Hals gebundenen Fanschal des Fußballvereins ?Eintracht Braunschweig" entrissen, um diesen für sich zu behalten. Zudem habe er dem Geschädigten einen Faustschlag in das Gesicht versetzt. Dem Geschädigten sei es allerdings gelungen den Angeklagten zu ergreifen und sich wieder in den Besitz des Fanschals zu bringen. Der Angeklagte sei erneut auf den Geschädigten zugegangen, habe ihm einen weiteren Schlag versetzt und erneut versucht, sich in den Besitz des Schals zu bringen, was ihm infolge der Gegenwehr des Geschädigten durch dessen Schläge in das Gesicht des Angeklagten nicht gelungen sei. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährungsaufsicht gestanden haben soll, Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren. 330 Ds 624 Js 3785/16, 25.11.2016, 08:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.019, Vortäuschens einer Straftat, versuchter Betrug Der zur Tatzeit 19-jährige Angeklagte soll am 28.09.2015 bei einer Polizeidienststelle angezeigt haben, es sei in seine Wohnung in Halle eingebrochen worden und es seien verschiedene Gegenstände (Computer und Unterhaltungselektronik) entwendet und ein Sofa und ein Staubsauger beschädigt worden. Dabei habe er gewusst, dass er bislang unbekannte Mittäter selber aufgefordert habe, die Gegenstände aus seiner Wohnung zu tragen. An demselben Tag habe er der Sachbearbeiterin seiner Hausratversicherung den Sachverhalt angezeigt und mitgeteilt, ihm sei ein Gesamtschaden in Höhe von 2200 ? entstanden. Es sei ihm auf den Erhalt der Versicherungssumme angekommen. Allerdings habe die Versicherung die Begleichung der Schäden abgelehnt, da aufgrund der Spurenlage der Verdacht entstanden sei, dass der Einbruch nur vorgetäuscht gewesen sei. 310 Ds 150 Js 11895/15, 28.11.2016, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020 unterlassener Hilfeleistung Den 1972 und 1978 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 24.11.2014 gegen 17:30 Uhr als diensthabende Schwestern im kinderärztlichen Notdienst des Sankt Elisabeth und Barbara Krankenhauses in Halle die Begleiter eines zu der Zeit sechsjährigen Jungen, der durch die Kinderärztin mit Verdacht auf eine Blinddarmentzündung in das Krankenhaus geschickt worden sei, auf den ab 19:00 Uhr beginnenden ambulanten Notdienst verwiesen zu haben, obwohl sie eindringlich auf die Krankheitssymptome hingewiesen worden seien. Der junge habe an hohem Fieber gelitten, starke Bauchschmerzen gehabt und sich gekrümmt sowie habe er nicht mehr aufrecht gehen können. Stattdessen hätten die Angeklagten vorgeschlagen, dass sich der Geschädigte und seine Begleiter im Park "die Beine vertreten könnten". In Sorge um das Wohl des Kindes sei man jedoch in das Universitätsklinikum gefahren, wo der Geschädigte umgehend untersucht worden sei und um 22:15 Uhr habe notoperiert werden müssen. Den Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. 360 Ds 250 Js 44974/15, 29.11.2016, 13:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030, gefährlicher Körperverletzung Den vier zwischen 1976 und 1988 geborenen Angeklagten aus Mecklenburg-Vorpommern bzw. Sachsen-Anhalt wird zur Last gelegt, am 28.02.2015 zwischen 11:47 Uhr und 12:15 Uhr im Zug der Deutschen Bahn AG auf der Fahrt von Magdeburg nach Halle (Saale), wo sie ein Fußballspiel hätten besuchen wollen, einen ausländischen Fahrgast mit Worten wie ?Scheiß Salafist, Scheiß Moslems, Scheiß Terroristen" und weiteren ehrverletzenden Ausdrücken provoziert und beleidigt zu haben. Außerdem hätten sie mehrfach Bier auf seinen Körper ausgeschüttet und ihn körperlich misshandelt, indem sie mit Fäusten auf ihn eingeschlagen hätten. Ein weiblicher Fahrgast habe sich zu Gunsten des Geschädigten eingemischt und sei von einem der Angeklagten mit einem Faustschlag an den Kopf geschlagen worden. Auch ein männlicher Begleiter dieser Frau sei geschlagen worden. Zuvor hätten 2 der Angeklagten die Deckenverkleidung des Reisezugwagens zerschlagen bzw. herabgerissen, so dass Sachschaden in Höhe von 1328,39 ? entstanden sei. Im Fall der Verurteilung der Angeklagten droht Ihnen Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren. Einer der Angeklagten ist bereits wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung, gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz bestraft worden, ein anderer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigungen. 310 Ds 177 Js 3216/16, 30.11.2016, 12:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020, Sachbeschädigung durch Verunstaltung Den 1993 und 1986 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten am 06.11.2015 gegen 20:25 Uhr zunächst mit roter und schwarzer Farbe mindestens 2 Pfeiler im Personentunnel zwischen Riebeckplatz und Hauptbahnhofsvorplatz mit Schriftzeichen besprüht und anschließend auf dem Bahnhofsvorplatz mit schwarzer Farbe eine weitere Gebäudefassade mit einem unleserlichen Schriftzug versehen. Diese Zeichen seien nur mit erheblichem Aufwand und Kosten in Höhe von 620 ? zu entfernen gewesen. Den Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. 304 Ds 371 Js 31217/15, 01.12.2016, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.031, Körperverletzung Der 1989 geborene Hallenser soll am 31.07.2015 gegen 17:00 Uhr aus Verärgerung darüber, dass eine Fahrzeugführerin verkehrsbedingt habe halten müssen und er als Führer eines Pkw BMW nicht ungehindert habe weiterfahren können, durch das geöffnete Fenster Pfefferspray in das Innere des Fahrzeugs der Fahrzeugführerin gesprüht und dabei dem Beifahrer in das Gesicht getroffen haben. Dieser und auch die Fahrzeugführerin und ihr im PKW befindlicher siebenjähriger Sohn hätten dadurch Augenreizungen erlitten. Mit einer weiteren Anklage wird dem Angeklagten zur Last gelegt, am 30.04.2016 gegen 19:30 Uhr in einem Geschäft in der Merseburger Straße einen ihm unbekannten Mann in einen Warenträger verstoßen zu haben, so dass daraus mehrere Waren zu Boden gefallen und kaputt gegangen seien. Sodann habe er auf diese Person mit der Faust eingeschlagen und nach ihm getreten. Der Geschädigte sei in Glasscherben gefallen und habe sich dadurch Schnittverletzungen zugezogen. Der Geschädigte habe nunmehr mit einem Gegenstand gegen den Kopf des Angeklagten geschlagen, worauf dieser geflüchtet sei. Dem Angeklagten droht im Fall der Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren. Werner Budtke
Impressum:Amtsgericht Halle (Saale)PressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-5321 Fax: 0345 220-5586Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de