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Dessau-Roßlau, den 17.11.2016

(LG DE) Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

Im Strafverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16 wird ergänzend zur Pressemitteilung vom 16.11.2016 (PM 031/2016) folgender weiterer Auszug aus der sitzungspolizeilichen Anordnung bekannt gegeben:   Medienvertreter/Journalisten ist es gestattet, ihre Mobiltelefone und mobilen Computer in den Sitzungssaal mitzubringen. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht durchgeführt werden. Des Weiteren dürfen durch die Medienvertreter/Journalisten Foto- und Filmapparate in dem unter III Ziff. 7 geregelten Umfang im Sitzungssaal genutzt werden. Sie sind nach Beginn der Sitzung auszuschalten.   Frank Straube Pressesprecher

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Anhänge zur Pressemitteilung