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Magdeburg, den 24.11.2016

Geflügelpest: Sachsen-Anhalt seit gestern auch betroffen Landesweite Aufstallung von Geflügel angeordnet

Am gestrigen Tage hat das Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems, zwei Geflügelpestverdachtsfälle in Sachsen-Anhalt bestätigt. Dabei handelt es sich um einen Nachweis des hochpathogenen Geflügelpesterregers H5 N8 bei einem tot aufgefundenen Schwan im Landkreis Jerichower Land und um einen Seuchenausbruch in einer kleinen Hühnerhaltung im Landkreis Harz. Hier wurde ebenfalls das Geflügelpestvirus vom Subtyp H5 N8 nachgewiesen. Die betroffenen Landkreise hatten bereits im Vorfeld der Bestätigung Maßnahmen ergriffen, um die in diesem Fall greifenden Vorschriften der Geflügelpestverordnung zügig umzusetzen.So werden um den Fundort des Schwanes und um den Seuchenbestand Restriktionszonen eingerichtet.?Aufgrund der neuen Risikolage haben wir sofort entschieden, eine landesweite Aufstallung von Geflügel anzuordnen, in begründeten Einzelfällen sind jedoch auch Ausnahmen möglich?, informiert Ministerin Dalbert.Das heißt, dass bisher außerhalb von Risikogebieten liegende Geflügelhaltungen nunmehr auch dem Aufstallungsgebot unterliegen.Ausnahmen von diesem Gebot sind bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu beantragen. Bereits am Montag ist entschieden worden, im Land bis auf weiteres keine Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben zuzulassen.Für fachliche Fragen zur Geflügelpest steht das Landesamt für Verbraucherschutz zur Verfügung. Weitere Fragen beantworten die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

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