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Magdeburg, den 28.11.2016

Bund und Länder einigen sich auf Verwaltungsabkommen für 2018-2022 150 Mio. Euro für Projekte in Sachsen-Anhalt / Wünsch: ?Braunkohlesanierung geht weiter?

Die Finanzierung der Braunkohlesanierung ist bis 2022 gesichert: Die Braunkohleländer haben sich nach intensiven Verhandlungen mit dem Bund auf den Entwurf eines entsprechenden Verwaltungsabkommens geeinigt und sich damit zur Fortsetzung der gemeinsamen Aufgaben bekannt. Das Abkommen läuft von 2018 bis 2022 und hat ein Volumen von 1,23 Milliarden Euro. Für Projekte in Sachsen-Anhalt sollen ca. 150 Millionen Euro eingesetzt werden. Die Umsetzung wird wie bislang durch die bundeseigene Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungs-Gesellschaft mbH (LMBV) erfolgen.   Nach der abschließenden Verhandlungsrunde heute in Berlin sagte Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Wünsch: ?Durch die Einigung kann die Sanierung und Wiedernutzbarmachung der ehemaligen Braunkohlentagebaue ohne Unterbrechung fortgesetzt werden. Das ist eine gute Nachricht für Sachsen-Anhalt, wo die Braunkohlesanierung in den vergangenen 25 Jahren viele positive Effekte gebracht, aber auch Risiken offenbart hat.? Für Sachsen-Anhalt sei zudem wichtig, dass auch die Finanzierung der Beseitigung von Schäden aus der Böschungsrutschung vom 28. Juni 2016 in Nachterstedt gesichert wird. Wünsch: ?Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die künftige Entwicklung der Region um den Concordia See.?   Das neue Verwaltungsabkommen regelt auch, dass sich Bund und Länder über die Fortführung der Braunkohlesanierung nach 2022 abstimmen werden. So gibt es einen Fahrplan zur schrittweisen und abschließenden Übertragung von einzelnen Verpflichtungen, Vermögenswerten und Projekten der LMBV auf vom Bund unabhängige Trägerstrukturen im Bereich der Länder. Wünsch: ?Diese Übertragung von Projekten in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder ist eine Chance für eine beschleunigte Nachnutzung dieser Gebiete.?   Jetzt werden die erforderlichen Kabinettbeschlüsse in den Ländern vorbereitet. Das Verwaltungsabkommen soll im Frühjahr 2017 unterzeichnet werden.

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