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Halle (Saale), den 01.12.2016

(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 05.12.2016 ? 16.12.2016

- Änderungen bleiben vorbehalten ?   Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum, wegen ?   300 Ls 250 Js 31241/15, 06.12.2016, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.020, Raubes Die 3 Angeklagten sind 1994,1986 und 1971 geboren. Der 1986 geborene Angeklagte soll am 08.08.2015 gegen 17:30 Uhr nach dem DFB-Pokalspiel Hallescher FC gegen Eintracht Braunschweig in der Nähe des Erdgassportparks einen bisher unbekannten Geschädigten aufgefordert haben, sein so genanntes "Retrofanshirt" von Eintracht Braunschweig (Wert: Ca. 50 ?)  auszuziehen. Dieser habe sich geweigert und deswegen einen Schlag in das Gesicht erhalten. Nunmehr seien die beiden anderen Angeklagten hinzugetreten und hätten ebenfalls aufgefordert, das Shirt auszuziehen, worauf der Geschädigte der Aufforderung nachgekommen sei und das Shirt zunächst in der Hand gehalten habe. Der jüngste Angeklagte soll ihm das Shirt entrissen und dem zuerst genannten Angeklagten übergeben haben, der damit fortgerannt sei. Der jüngste Angeklagte habe außerdem auf die zu Boden gefallene Sonnenbrille des Geschädigten getreten und sie dadurch zerstört. Während der jüngste und der älteste Angeklagte von der Polizei hätten noch in Tatortnähe festgenommen werden können, sei dem dritten Angeklagten mit dem Shirt die Flucht gelungen. Der Geschädigte konnte nicht ermittelt werden und steht somit auch nicht so als Zeuge zur Verfügung.   300 Ls 565 Js 9942/15, 08.12.2016, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030, Verstoßes gegen das BtMG Dem 1984 geborenen Hallenser wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum vom 30.04.2014 bis 21.10.2014 durch 18 Straftaten gewerbsmäßig mit Betäubungsmittel unerlaubt Handel getrieben, indem er von einem gesondert Verfolgten über dessen Internetseite Betäubungsmittel verschiedener Art bestellt und erworben habe, um diese anschließend durch Verkauf an verschiedene Drogenabnehmer gewinnbringend weiterzuverkaufen. Dabei habe  es sich unter anderem um MDMA-Pulver, Ecstasytabletten, Kokain, Amphetamin in verschiedenen Größenordnungen gehandelt.   302 Ls 182 Js 19425/15, 12.12.2016, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.031, Betruges, Urkundenfälschung Der 1977 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als langjährige Patienten einer Fachärztin für Allgemeinmedizin aus den Praxisräumen der Ärztin an nicht mehr genau bestimmbaren Tagen im Zeitraum zwischen Dezember 2013 und März 2015 Blanko-Rezepte, die auf sie selbst oder andere Patienten ausgestellt gewesen seien, entwendet zu haben. Die Formulare habe sie mit dem Namen der Ärztin unterschrieben und die verschreibungspflichtigen Medikamente Tramal bzw. Katadolon als angeblich verordnete Medikamente eingefügt. Diese verfälschten Rezepte habe sie anschließend in einer Apotheke im Süden der Stadt Halle ?später auch in anderen Apotheken- vorgelegt und habe daraufhin die Medikamente erhalten. Den Mitarbeitern der Apotheke habe sie erklärt, sie arbeite auf einer Palliativstation und müsse die Medikamente für die Patienten dort abholen. Die Apothekerin habe die tatsächlich nicht verordneten Medikamente bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Dadurch habe sich die Angeklagte über mehrere Jahre eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschafft, um ihre Medikamentenabhängigkeit zu finanzieren und dadurch in 110 Fällen gewerbsmäßig gehandelt. Zusammengerechnet ergibt sich ein Wert der erlangten Medikamente von ca. 6.500 ?.   360 Ls 903 Js 16250/13, 13.12.2016, 10:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030, Verbrechen nach dem KrWaffG Dem 1959 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum 07.04.2013 bis 25.02.2014 gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verstoßen, indem er z.B. im Jahr 2013 über das Internetportal "eBay" von einem niederländischen Staatsangehörigen zum Preis von 905,00 ? den Verschluss einer 2 cm Flugabwehrkanone 38 aus dem 2. Weltkrieg erworben habe, obwohl ihm mit Verfügung aus dem Jahr 2008 sämtliche waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse widerrufen worden seien und obwohl ihm ein unbefristetes Waffenverbot auferlegt worden sei. Dieser Verschluss sei am 25.02.2014 bei einer Wohnungsdurchsuchung gefunden worden. Im Zeitpunkt der Durchsuchung habe der Angeklagte außerdem zahlreiche andere Gegenstände, welche unter das Waffengesetz fielen, verwahrt, etwa Maschinen- und Selbstladepistolen, Teile solcher Waffen, mehrere 1000 Stück Pistolen- und Gewehrpatronen, Softairgewehre, Gaspistolen und Teile davon sowie Bajonette, Dolche und Schlagstöcke. Der Angeklagte wurde bereits im Juli 2010 wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Freiheitsstrafe von ein Jahr und 8 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde allerdings nach Ablauf einer zweijährigen Bewährungszeit erlassen.           Werner Budtke

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