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Dessau-Roßlau, den 12.12.2016

Pressemitteilung Nr. 141 des Polizeireviers BAB/SVÜ Dessau-Roßlau

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Stationäre Geschwindigkeitskontrollen Am 10.12.2016 wurden auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung München zwischen den Anschlussstellen Vockerode und Dessau-Ost Geschwindigkeitskontrollen mittels stationären Messgeräts durchgeführt. Von 7137 gemessenen Fahrzeugen überschritten 564 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde. Der schnellste PKW wurde mit 119 Kilometern pro Stunde gemessen. Die betroffene Person erwarten mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.   Am 11.12.2016 wurden an gleicher Stelle 4567 Fahrzeuge gemessen, von denen 285 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Der schnellste PKW wurde mit 110 Kilometern pro Stunde gemessen. Bei diesem Verstoß liegt der tatbestandliche Regelsatz bei 160 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.   Mobile Geschwindigkeitskontrollen Am 11.12.2016 wurden bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen vier Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt und geahndet. Gegen drei Betroffene wurde ein Bußgeldverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit eingeleitet. Alle Verstöße lagen im Bereich außerhalb des Fahrverbots.   Im Baustellenbereich zwischen den Anschlussstellen Coswig und Vockerode wurde eine 41-jährige Fahrzeugführerin eines PKW Daimler kontrolliert, die das Rechtsfahrgebot nicht einhielt, dabei mehrere Fahrzeuge behinderte und langsamer als zulässig unterwegs war. Sie muss mit einem Bußgeld von mindesten 80 Euro und einem Punkt rechnen.   Kleintransporter mit 27% Überladung festgestellt Am 10.12.2016 gegen 22:45 Uhr wurde auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung Berlin auf der Rastanlage Köckern ein Kleintransporter Renault kontrolliert, der augenscheinlich überladen war. Der 49-jährige Fahrer hatte außerdem seine Ladung nicht ausreichend gesichert. Die Wägung mit einer Radlastwaage ergab eine Überladung von 27%. Dem Betroffenen wurde die Weiterfahrt untersagt, weiterhin musste er eine Sicherheitsleistung von 250 Euro bezahlen. Gegen 11:45 Uhr des Folgetages konnte er seine Fahrt fortsetzen, nachdem Ladung auf ein weiteres Fahrzeug umgeladen wurde. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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