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Halle (Saale), den 14.12.2016

(LG HAL) Weiterer Prozessauftakt im Dezember

Tag         Uhrzeit 20.12.16  09:00 04.01.17  09:00 05.01.17  09:00 09.01.17  09:00 12.01.17  09:00 16.01.17  09:00 23.01.17  09:00 31.01.17  09:00 03.02.17  09:00 24.02.17  09:00 28.02.17  09:00 07.03.17  09:00 14.03.17  09:00 21.03.17  09:00 28.03.17  09:00       Raum 123 10a KLs 27/16   Der Angeklagte M ist im Juni 1991 geboren, der Angeklagte P. am 09.12.1985, der Angeklagte B am 07.12.1984. Den Angeklagten wird vor allem bandenmäßiger Einbruchsdiebstahl und besonders schwere Brandstiftung zur Last gelegt. Sie sollen zwischen Dezember 2015 und Juni 2016 in Querfurt, Kleinwangen, Lodersleben, Donndorf und anderen Orten in Industriegebäude, Lagerhallen und andere Gebäude eingedrungen sein und dort wertvolle Gegenstände wie Werkzeuge, Fahrzeuge und Kfz-Teile entwendet haben. So sollen sie etwa im Dezember 2015 in das Gebäude des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft in Nebra eingedrungen sein und dort Werkzeug im Wert von mehr als 9.000,00 Euro entwendet haben. Nach Abtransport des Werkzeugs seien sie zurückgekehrt und hätten mittels der im Gebäude vorgefundenen Fahrzeugschlüssel einen Lkw im Wert von 150.000,00 Euro sowie zwei weitere Fahrzeuge im Wert von insgesamt mehr als 30.000,00 Euro entwendet. Am 02.01.2016 seien sie mit einem Radlader durch die Fensterfront eines Realmarktes in Querfurt gefahren, hätten den dort befindlichen Geldautomaten mit dem Greifarm des Radladers aus dem Boden gerissen und auf einen bereitstehenden Anhänger geladen, mit dem sie die Beute abtransportiert hätten. In dem Geldautomaten hätten sich mehr als 56.000,00 Euro befunden.     Ferner sollen sie noch aus einer Tankstelle in Donndorf und sowie einer Lagerhalle in Liederstedt gestohlen haben. Die Lagerhalle in Liederstedt sollen sie, um die Spuren des Einbruchs zu verwischen, in Brand gesetzt haben. Durch das Feuer soll giftiges Rauchgas in eine im selben Gebäude befindliche Wohnung eingedrungen sein, was binnen kürzester Zeit zum Tode der Bewohner hätte führen können, wenn diese nicht das Feuer bemerkt und rechtzeitig ihre Wohnung verlassen hätten. Allein durch das Feuer sei ein Schaden in Höhe von mehr als 400.000,00 Euro entstanden. Die Angeklagten P. und M. haben sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen, der Angeklagte B. hat sich teilweise geständig gezeigt. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen bis zu fünfzehn Jahren.     

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