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Dessau-Roßlau, den 22.12.2016

erfolgreiche Durchsuchungsmaßnahmen - Festnahmen nach Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Stadt Dessau-Roßlau)

Staatsanwaltschaft und Polizei führen seit einiger Zeit Ermittlungen wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Rahmen der geführten Ermittlungen wurden aufgrund vorliegender Durchsuchungsbeschlüsse am 20. Dezember 2016 drei Wohnungen in Dessau-Roßlau, davon zwei in Dessau und eine Wohnung in Roßlau, durchsucht. Während der  Durchsuchungsmaßnahmen wurden in der Wohnung eines 21-jährigen Beschuldigten, welcher in der Stadt Dessau-Roßlau wohnhaft ist, Betäubungsmittel (augenscheinlich zehn Gramm Marihuana und vier Gramm Crystal), Konsumutensilien und 120 Euro Bargeld aufgefunden. In den Wohnräumlichkeiten eines weiteren Beschuldigten, ein Mann im Alter von 29 Jahren  aus Dessau-Roßlau, konnten die Beamten Betäubungsmittel (nach ersten Erkenntnissen ein Kilogramm Amphetamin, 1,3 Kilogramm Coffein (Streckmittel), 100 Gramm verkaufsfertiges Amphetamin, 20 Gramm Crystal, 50 Gramm Marihuana, 235 Anabolika Tabletten, fünf Ecstasy Tabletten) und 350 Euro Bargeld vorgefunden werden. In der Wohnung eines 33-Jährigen aus Roßlau fanden die durchsuchenden Beamten 40 Ecstasy-Tabletten und geringe Mengen an Crystal und Cannabis. Die weiteren Ermittlungen gegen diese Person dauern noch an. Der 21-jährige Beschuldigte wurde aufgrund von Verstößen gegen Bewährungsauflagen und der 29-jährige Beschuldigte wegen der Schwere der Tat durch die Polizeibeamten vor Ort vorläufig festgenommen.   Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden sie am  21.12.2016 einem Haftrichter vorgeführt, der gegen beide Beschuldigten Haftbefehl erließ. Anschließend wurden die Tatverdächtigen in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Braun Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau   Strömer Pressesprecher Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

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