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Halle (Saale), den 30.12.2016

Landkreis Börde bereits 2016 mit genehmigtem Haushalt für 2017

Die Haushaltssatzung 2017 des Landkreises Börde wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln und ist der erste Landkreis mit einem bereits bestätigten Haushalt.?Ein noch im alten Jahr genehmigter Haushalt für das kommende - das ist sehr erfreulich, denn die Genehmigung verschafft dem Landkreis Planungssicherheit und eröffnet Spielräume für notwendige Investitionen.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Genehmigung. Allerdings erfolgte die Genehmigung nicht ohne Wermutstropfen und Auflagen. Um die Vollziehbarkeit des Haushalts herbeizuführen, bedarf es der zustimmenden Erklärung des Landkreises Börde. Darüber hinaus muss der Landkreis seine geprüfte Eröffnungsbilanz vorlegen.Weiterhin wurde die Höhe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf 12,8 Mio. Euro reduziert. Zudem dürfen von dieser Summe die Kreditaufnahmen i. H. v. 5 Mio. Euro erst in Anspruch genommen werden, wenn für die dafür geplanten STARK III-Maßnahmen die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen. Die geplanten Kreditmittel sollen den notwendigen Eigenanteil an den investiven Maßnahmen abdecken. Hier ist eine Vielzahl von Investitionen in Schulstandorte geplant. Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

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