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Magdeburg, den 03.01.2017

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Januar 2017 (Stand: 02.01.2017)

Drogenhandel im Bereich Bernburg 25 KLs 252 Js 7847/15 (31/16) ? 5. Strafkammer   2 Angeklagte 1 Sachverständige 7 Zeugen   Prozessbeginn:                           Montag, 09. Januar 2017, 09.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermine:                   11. und 17. Januar 2017, 09.30 Uhr, Saal C 12   Einem 52-jährigen Mann und dessen 30-jährigen Sohn aus Könnern wird Drogenhandel vorgeworfen. Der 52-jährige soll sich im Jahr 2014 entschlossen haben, durch den Verkauf von Drogen seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, wobei er im Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 wöchentlich mit mindestens 100 g Marihuana gehandelt haben soll. Weiterhin soll der 52-jährigen auch mit Metamphetamin gehandelt haben und sich Marihuana im 1-kg-Bereich beschafft haben. Der 30-jährige Sohn soll in drei Fällen seinem Vater geholfen haben.     Räuberischer Diebstahl in Magdeburg 21 KLs 330 Js 38706/15 (19/16) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 4 Zeugen   Prozessbeginn:                           Dienstag, 10. Januar 2017, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermin:                     19. Januar 2017, 09.00 Uhr, Saal A 23   Dem 25-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, anlässlich einer privaten Feier in Magdeburg einem anderen Gast ein Smartphone Samsung Galaxy Note 4 entwendet zu haben.  Als der Zeuge den Angeklagten aufforderte, das Handy zurückzugeben und die Polizei zu verständigen, soll der Angeklagte auf den Zeugen eingestochen haben, um im Besitz des gestohlenen Handy bleiben zu können.     Überfall auf Juweliergeschäft in Magdeburg am 11.03.2015  wird erneut verhandelt 22 KLs 225 Js 8959/15 (23/16) ? 2. Strafkammer     1 Angeklagter 6 Zeugen 2 Sachverständige   Prozessbeginn:                           Donnerstag, 12. Januar 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:                   19. und 30. Januar und 16. Februar 2017, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12   Der 25-jährige Angeklagte Juan Carlos Z. wurde am 26. November 2015 durch die erste Strafkammer des Landgerichts Magdeburg wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verabredung zu einem schweren Raub oder einer schweren räuberischen Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Das Landgericht verurteilte damals den Angeklagten wegen einem Überfall auf ein Juwelier- und Uhrengeschäft in der Großen Diesdorfer Straße in Magdeburg am 11. März 2015 und einem geplanten Überfall auf einen Edeka-Markt in Barleben in der Nacht vom 03. auf den 04. April 2015. Bei dem Angeklagten wurde zudem wegen Drogenabhängigkeit die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.   Auf die Revision der Staatsanwaltschaft und des Opfers hin wurde mit Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 04. August 2016 (4 StR 195/16) die Verurteilung hinsichtlich des Überfalls auf das Juweliergeschäft sowie die Anordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hatten zu Ungunsten des Angeklagten Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass das Landgericht auch hätte prüfen müssen, ob wegen der Fesselung des Nebenklägers und der zum Verkleben seines Mundes verwendeten Klebebandes sich der Angeklagte nicht sogar wegen eines schweren Raube schuldig gemacht. Der Mindeststrafrahmen für einen Raub liegt bei 1 Jahr Freiheitsstrafe, der für schweren Raub bei 3 Jahren Freiheitsstrafe.   Das Landgericht muss nun in einer Hauptverhandlung prüfen, ob der Überfall auf das Juweliergeschäft einen schweren oder einen einfachen Raub darstellt.     Einfuhr von 60 kg Marihuana aus dem Kosovo nach Magdeburg 25 KLs 253 Js 27636/16 (42/16) ? 5 Strafkammer       5 Angeklagte 21 Zeugen   Prozessbeginn:                           Freitag ,13. Januar 2017, 09.30 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:                   16. Januar, 06., 13., 17., 20., 23. und 24. Februar 2017,    jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23   Den 5 Angeklagten im Alter zwischen 52 und 56 Jahren wird Drogenhandel in Magdeburg, Ende August 2016, vorgeworfen. Die Angeklagten sollen insgesamt knapp 60 kg Marihuana zu einem Straßenverkaufspreis von knapp 600.000 ? mit zwei Fahrzeugen vom Kosovo nach Magdeburg zum Weiterverkauf eingeführt haben. Die 5 Angeklagten befinden sich Untersuchungshaft.     Versuchter Totschlag in Magdeburg 21 Ks 130 Js 7993/16 (11/16) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 2 Sachverständige 8 Zeugen     Prozessbeginn:                           Dienstag, 24. Januar 2017, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:                   26. und 30. Januar 2017, jeweils 09.00 Uhr, Saal A                                            23   Der 35-jährige Angeklagte muss sich wegen versuchten Totschlages und schwerer Körperverletzung vor dem Schwurgericht verantworten.   Ihm wird vorgeworfen, am 07. Januar 2016 im Rahmen eines Trinkgelages in Magdeburg auf einen anderen Besucher mehrfach mit einer Küchenschere eingestochen zu haben, so dass das Opfer einen Halswirbelbruch mit Rückenmarksverletzungen und einer inkompletten Querschnittlähmung erlitten haben soll. Das Opfer soll nun wegen teilweiser Lähmung der Beine dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sein.   Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren zunächst lediglich Anklage wegen schwerer Körperverletzung vor dem Schöffengericht Magdeburg erhoben. Das Schöffengericht Magdeburg hat das Verfahren an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts wegen versuchten Totschlages verwiesen.   Versuchter Totschlag in Ilsenburg 21 Ks 853 Js 75266/16 (12-16) ? 1. Strafkammer     1 Angeklagter 2 Sachverständige 7 Zeugen     Prozessbeginn:                           Freitag, 27. Januar 2017, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:                   06. und 09. Februar 2017 sowie vorsorglich                                                    10. und 14. Februar 2017, jeweils 09.00 Uhr,                                                    Saal A 23     Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen eines Streits mit Sicherheitsmitarbeitern einer Diskothek am 17.04.2016 in Ilsenburg einem der Mitarbeiter ein Messer in den Bauch gerammt zu haben.   Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.     Berufungsprozess: Brandstiftung eines Feuerwehrmannes in Elbingerode 23 Ns 906/ Js 78916/15 (17/16) ? 3. Strafkammer     1 Angeklagter 30 Zeugen     Prozessbeginn:                           Dienstag, 31. Januar 2017, 09.30 Uhr, Saal A 13   Fortsetzungstermine:                   7. und 14. Februar, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 13     Der mittlerweile 21-jährige Angeklagte wurde am 9. Mai 2016 durch das Jugendschöffengericht Wernigerode zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Amtsgerichts soll der Angeklagte vom 19.04. bis 02.07.20175 in Elbingerode eine Scheune, eine Lagerhalle einen Ferienbungalow und eine Hütte in Brand gesteckt haben. Absicht des Angeklagten soll es gewesen sein, die Gebäude hinterher löschen zu können.   Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte, der die Taten bestritten hatte, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.     Löffler Pressesprecher

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