Burgenlandkreis hat genehmigte Haushaltssatzung für 2017
Die Haushaltssatzung 2017 des Landkreises Burgenlandkreis wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln und ist einer der ersten Landkreise, die in diesem Jahr einen gültigen Haushalt vorweisen können. ?Mit der Genehmigung für die Haushaltssatzung 2017 hat der Landkreis die notwendige Planungssicherheit für die kommenden Monate. Gleichzeitig eröffnet ihm das Spielräume für geplante Investitionen. Ich freue mich, dass das auch in diesem Jahr wieder zu so einem frühen Zeitpunkt gelungen ist.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Genehmigung. Die vom Landkreis festgesetzten Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro sowie vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7,6 Millionen Euro konnten ohne Einschränkungen genehmigt werden, so dass wie geplant u.a. Investitionen für das Jobcenter Weißenfels und im Breitbandausbau realisiert werden können. Sofern der Burgenlandkreis im Laufe des Jahres auch Fördermittelbescheide für die von ihm geplanten STARK III-Maßnahmen erhält, können auch die Sanierungen des Goethegymnasiums in Weißenfels, des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Zeitz sowie der A.-Schweitzer-Sekundarschule in Naumburg beginnen.Der Landkreis zeigt in seinen aktuellen Planungen erstmals auf, dass er in den nächsten Jahren nicht nur sein Vermögen erhalten, sondern durch höhere Einnahmen auch die in den vergangenen Jahren in Anspruch genommenen Liquiditätskredite vollumfänglich zurückzahlen kann. Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern.
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