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Magdeburg, den 18.01.2017

(LG MD) Zivilprozess: Fortsetzung der Beweisaufnahme

? 10.  Zivilkammer : 10 O 704/15 sowie 10 O 1050715   Schadensersatzansprüche aus dem Absturz eines Notausstiegspodestes an einem Wohnhaus in Magdeburg am 14. März 2014   Fortsetzungstermin : 25.1.2017, 13.00 Uhr, B 14: Anhörung von 2 Sachverständigen     10 O 704/15 und 10 O 1050/15 ? 10. Zivilkammer   Am 14. März 2014 brach in Magdeburg ein sog. zweiter Rettungsweg, der aus einem außen an der Hauswand anliegenden Podest und einer Feuerleiter bestand, zusammen, so dass insgesamt 3 Personen in die Tiefe stürzten und verletzt wurden.   Das Gericht verhandelt die Verfahren von 2 Geschädigten. Kläger in dem ersten Prozess ist ein zum Unfallzeitpunkt 24-jähriger Student, der sich auf dem Podest aufgehalten hat. Kläger in dem zweiten Verfahren ist ein 26-jähriger Student, der sich ebenfalls auf dem Podest aufgehalten hat. Der 24-jährige Student fordert Schadensersatz in Höhe von knapp 80.000,00 ? sowie ein Schmerzensgeld von mindestens 130.000,00 ?. Der 26-jährige Student fordert Schadensersatz von rund 53.000,00 ? und Schmerzensgeld von mindestens 110.000,00 ?.   Die Kläger haben zum einen den Vermieter (1. Beklagter) verklagt. Weiterhin wurde der Mann (2. Beklagter) verklagt, der das Ausstiegspodest und die Leiter im Jahr 1995 errichtet hatte. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte gegen den jetzigen Beklagten zu 2. am 14. Januar 2015 Anklage erhoben (130 Js 19336/14). Das Amtsgericht Magdeburg hatte dann mit Beschluss vom 04.08.2015 (rechtskräftig) die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt, da die angeklagte Tat der fahrlässigen Körperverletzung verjährt war.   Es ist beabsichtigt, am Fortsetzungstermin am 25.1.2017, 13.00 Uhr, Saal B 14  zwei Sachverständige zur Frage der Konstruktion des Notausstieges zu hören.   Kluger stv. Pressesprecher

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