Landeshauptstadt Magdeburg hat genehmigte Haushaltssatzung für 2017
Die Haushaltssatzung 2017 Magdeburgs wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Damit verfügt die Landeshauptstadt über die notwendige Rechtsgrundlage für ihr wirtschaftliches Handeln. ?Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 hat Magdeburg die notwendige Planungssicherheit für das laufende Jahr. Gleichzeitig eröffnet ihr das Spielräume für wichtige geplante Investitionen, auch in den folgenden Jahren.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Unterzeichnung der Genehmigung. Die von der Landeshauptstadt Magdeburg festgesetzten Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 34 Mio. Euro sowie vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre konnten ohne Einschränkungen genehmigt werden. Damit ist der Weg frei, die Großvorhaben Tunnel an der Ernst-Reuter-Alle, ?Ersatzneubau Strombrückenzug? und ?Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee? wie geplant fortzuführen. Weitere Schwerpunkte bestehen bei der Hochwasserschadensbeseitigung und bei Investitionen in KiTas und Schulen im Rahmen des STARK-III-Programms.Mit der aktuellen Haushaltssatzung erbringt die Landeshauptstadt erstmals den Nachweis, nicht nur ihr Vermögen zu erhalten, sondern auch die erforderlichen finanziellen Mittel zu erwirtschaften, um alle Ausgaben damit bestreiten zu können. Damit sich der finanzielle Handlungsspielraum in den Folgejahren noch verbessert, muss die Stadt eigene Sparpotentiale und Einnahmemöglichkeiten weiter konsequent nutzen. Perspektivisch ist die Landeshauptstadt Magdeburg gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre ihre Leistungsfähigkeit durch eine gute Finanzplanung zu sichern.
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