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Halle (Saale), den 24.01.2017

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2017 von Halle (Saale)

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Halle (Saale) genehmigt. Damit verfügt die Stadt erfreulicherweise bereits am Jahresbeginn über die notwendige Rechtsgrundlage für ihr künftiges wirtschaftliches Handeln. ?Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 hat Halle die notwendige Planungssicherheit für das laufende Jahr. Gleichzeitig eröffnet das der Stadt Spielräume für wichtige geplante Investitionen, auch in den folgenden Jahren.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Unterzeichnung der Genehmigung. Die von Halle festgesetzten Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 13,5 Mio. Euro sowie vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre konnten ohne Einschränkungen genehmigt werden. Schwerpunkte der städtischen Investitionstätigkeit im Jahr 2017 sind diverse Hochwasserschadensbeseitigungen (44,8 Mio. ?), STARK III-Vorhaben in Kitas und Schulen (20,0 Mio. ?), weitere Bauvorhaben im Schul- und Kita-Bereich (14,3 Mio. ?) sowie die Fortsetzung der Sanierung der Brücke über den Franckeplatz (3,3 Mio. ?).Allerdings sind mit der Genehmigung der Haushaltssatzung auch Auflagen verbunden. So hat der Oberbürgermeister angesichts des andauernd hohen Einsatzes von Liquiditätskrediten durch eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 2 Mio. Euro sicher zu stellen, dass die Stadt nur finanzielle Mittel für ihr allgemeines Verwaltungshandeln ausgibt, soweit sie diese im Haushaltsjahr auch vereinnahmt, so dass hierfür keine neuen Liquiditätskredite mehr aufgenommen werden müssen. Damit der Handlungsspielraum in den Folgejahren erhalten bleibt, ist Halle (Saale) auch in Zukunft gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre ihre Leistungsfähigkeit durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

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