Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2017 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Das Landesverwaltungsamt hat grünes Licht für die Haushaltssatzung 2017 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gegeben. ?Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln.?, kommentiert der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Haushaltsverfügung. ?Damit eröffnen sich auch Spielräume für notwendige Investitionen.? Die vom Landkreis festgesetzten Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 1,08 Mio Euro konnten genehmigt werden. Allerdings können diese nur in Anspruch genommen werden, wenn für die geplanten STARK-III-Maßnahmen die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen.Darüber hinaus genehmigte das Landesverwaltungsamt einen Liquiditätskredit in Höhe von 81 Mio Euro. Doch auch diese Genehmigung ist an eine Bedingung geknüpft. So kann die Genehmigung nur unter der Auflage erteilt werden, dass der Landkreis Anhalt - Bitterfeld zusammen mit der Haushaltssatzung 2018 eine Planung vorlegt, aus der sich eine stufenweise Reduzierung des Liquiditätskreditvolumens in den Jahren 2018 - 2026 erkennen lässt.Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern.
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