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Magdeburg, den 31.01.2017

Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt Mitglieder der Kommission Leitstellen berufen

Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Mitglieder für die Kommission zur Überprüfung der landesweiten Struktur der Rettungsdienststellen berufen. Die unabhängige Kommission hat die Aufgabe, im Laufe des Jahres die Leistungsfähigkeit der 13 Leitstellen in Sachsen-Anhalt zu evaluieren. Die folgenden Mitglieder haben ihre Berufungsurkunden von Innenminister Holger Stahlknecht erhalten:   Vorsitzender                      Dr. Karl-Heinz Millgramm,                                Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Halle (Saale) a.D., Lehrbeauftragter der juristischen Fakultät Universität Leipzig   stv. Vorsitzender                Bernhard Sterz,                                ehemaliger Vorsitzender der Schiedsstelle im Rettungsdienst Sachsen-Anhalt, Abteilungsleiter Kommunen Öffentliche Versicherungen Sachsen-Anhalt, Staatssekretär a.D., Oberbürgermeister a.D.   Mitglied                              Ulrich Gerstner,                                Landrat a.D., ehemaliger Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, ehemaliges Mitglied Verwaltungsrat Kommunaler Schadensausgleich   Mitglied                              Prof. Dr. Gordon Heringshausen,                                Gesundheitswissenschaftler, Lehrrettungsassistent, Notfallsanitäter   Mitglied                              Dr. Bernd Kregel,                                Jurist, ehemaliger Geschäftsführer Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, Publikationen zum Kommunalrecht   Mitglied                              Dipl.-Ing. Manfred Unterkofler,                                öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet ?Qualitätsmanagement im Rettungswesen?, Geschäftsführender Gesellschafter Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz mbH (FORPLAN)   Hintergrund: Das neue Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Geregelt ist darin, dass die landesweite Struktur der Rettungsdienstleitstellen nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten des RettDG LSA durch eine unabhängige Kommission auf ihre Leistungsfähigkeit zu überprüfen ist. Mit der Übergabe der Berufungsurkunden hat das Gremium nun seine Arbeit aufgenommen.

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