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Magdeburg, den 01.02.2017

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Februar 2017 (Stand: 31.01.2017)

Berufungsprozess:  sexueller Missbrauch eines Kindes in Wernigerode 23 Ns 839 Js 74067/15 (25/16) ? 3. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Nebenklägerin 1 Zeugin   Prozesstag:                                Donnerstag, 02. Februar 2017, 09.30 Uhr, Saal A 13   Mit Urteil des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Wernigerode vom 24.08.2016 wurde der 52-jährige aus Niedersachsen stammende Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Aufgrund seiner geständigen Einlassung wurde der Angeklagte verurteilt, im 1. Halbjahr 2012 um den 12. Geburtstag der Nebenklägerin herum, diese sexuell missbraucht zu haben. Der Angeklagte hat gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt, über die das Landgericht nun verhandelt.     Es handelt sich hierbei um die Familie, bei dem die Mutter des Kindes die Geschädigte anderen Männern teilweise gegen Entgelt zum sexuellen Missbrauch angeboten hat. Die mittlerweile 37-jährige Mutter wurde durch das Landgericht Magdeburg am 10. April 2015 (22 Kls 839 Js 84328/14 (7/15) rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Ein 68-jähriger Mann, der an den Straftaten beteiligt gewesen sein soll, wurde am 07. Dezember 2016 durch das Landgericht Magdeburg (22 Kls 839 Js 70953/15 (21/15) wegen schweren sexuellen Missbrauchs unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13. Mai 2015 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt. Weiterhin wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.     Drogenhandel im Bereich Könnern 25 KLs 275 Js 33210/16 (46/16) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 4 Zeugen   Prozessbeginn:                           Mittwoch, 08. Februar 2017, 09.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermin:                    Donnerstag, 09. Februar 2017, 09.30 Uhr, Saal C 12   Dem 33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2016 in Könnern mit Betäubungsmitteln gehandelt und mit einem nicht haftpflichtversicherten Fahrzeug ohne Führerschein gefahren zu sein. Der Angeklagte soll am 11. Oktober 2016 in den frühen Morgenstunden nach einer Verfolgungsjagd von einer Polizeistreife in einem Pkw gestellt worden sein. Dabei sollen die Beamten rund 11 g Metamphetamin, 27 Ecstasytabletten und knapp 2 g Cannabis gefunden haben. Weiterhin soll der Angeklagte ein Messer griffbereit im Auto zur Verfügung gehabt haben. Bei seiner Flucht vor der Polizei, die mit der Kollision einer Hauswand und einer Toreinfahrt geendet haben soll, soll der Angeklagte keine Fahrerlaubnis besessen haben und das Fahrzeug soll auch nicht haftpflichtversichert gewesen sein.   Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er ein weitgehendes Geständnis abgelegt.     Vergewaltigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und andere Taten in Magdeburg 22 KLs 268 Js 21373/16 (24/16) ? 2. Strafkammer   1 Angeklagter 2 Sachverständige 9 Zeugen 1 Geschädigte   Prozessbeginn:                           Freitag, 17. Februar 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:                   Mittwoch, 08. März 2017, Mittwoch, 15. März 2017 und 29. März 2017, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12   Dem 36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, vom 20. Mai bis 30. Juni  2016 kurz nach der Trennung von seiner Freundin diese vergewaltigt, geschlagen und bedroht zu haben. Bei seiner Festnahme am 30.06.2016 soll der Angeklagte zudem gegenüber den Polizeibeamten Widerstand geleistet und einen Beamten gebissen haben.   Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Taten teilweise abgestritten bzw. sich zu diesen nicht geäußert. Er befindet sich seit 30.06.2016 in Haft.     Berufungsprozess: Irreführende Bezeichnung eines Käses in Wernigerode 29 Ns 810 Js 83416/14 (2/17) ? 9. kleine Wirtschaftsstrafkammer     1 Angeklagter 1 Sachverständiger 2 Zeugen   Prozessbeginn:                           Freitag, 17. Februar 2017, 09.30 Uhr, Saal B 12     Mit Urteil des Amtsgerichts Wernigerode vom 11.05.2016 wurde ein 53-jähriger Gastwirt aus Wernigerode davon freigesprochen, einen  nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch falsch deklarierten Käse in Verkehr gebracht zu haben.    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in seiner Gaststätte einen Käse unter der Bezeichnung "Feta (aus Kuhmilch)" zu Abgabe an die Gäste vorgehalten zu haben, obwohl der Angeklagte hierdurch eine rechtlich geschützte Ursprungsbezeichnung verletzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft meint, die Bezeichnung "Feta" sei einzig und allein einem Käse vorbehalten, der ausschließlich aus Schafmilch oder einer Mischung aus Schaf- und Ziegenmilch nach traditioneller Technologie hergestellt wird und innerhalb eines begrenzten geografischen Gebietes in und um Griechenland reift. Tatsächlich sei der Käse jedoch in Deutschland hergestellt worden. Demgegenüber sah das Amtsgericht unter Verwendung des Begriffes Feta in Verbindung mit Kuhmilch die Verwendung eines Gattungsbegriffes, der nicht zur Täuschung eines Verbrauchers führe.   Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg (Zweigstelle Halberstadt) Berufung eingelegt, über die das Landgericht nun verhandelt.      Löffler Pressesprecher

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