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Dessau-Roßlau, den 02.02.2017

Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses (Muldestausee, LK Anhalt-Bitterfeld)

Am Abend des 31. Januar 2017 ging ein Anruf beim Mitteldeutschen Rundfunk in Leipzig ein. Dort teilte der Anrufer mit, einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Gräfenhainichen verüben zu wollen. Dabei solle eine Schusswaffe zum Einsatz kommen. Am 1. Februar 2017 führten umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Konkretisierung der Drohung und zur Identifizierung des Anrufers. Auf Grundlage der Ermittlungen hat das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die Durchsuchung bei dem 41-jährigen Tatverdächtigen in der Gemeinde Muldestausee angeordnet. Durch Kräfte der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost, der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, der Landesbereitschaftspolizei und des Landeskriminalamtes wurde das Haus des Tatverdächtigen am frühen Mittwochabend durchsucht. Dabei wurde ein Luftdruckgewehr aufgefunden und sichergestellt. Staatsanwaltschaft und Polizei führen derzeit Ermittlungen aufgrund des Anfangsverdachts der Gefährdung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz.     Dr. Müller-Mezger Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau   Opitz Pressesprecher Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

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