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Halle (Saale), den 03.02.2017

(LG HAL) Weiterer Termin im Februar / Urteil wg. Vergewaltigung rechtskräftig

Tag         Uhrzeit 13.02.17  08:30 15.02.17  08:30 21.02.17  08:30 22.02.17  08:30         Raum 141   5 KLs 35/16   Dem im Juli 1990 geborenen Angeklagten werden Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung in mehreren Fällen sowie Raub zur Last gelegt. Der Angeklagte soll zwischen Januar und Mai 2016 in Querfurt mehrfach seine ehemalige Freundin in deren Wohnung aufgesucht haben und sie dort wiederholt geschlagen, eingesperrt  und in einem Falle unter Drohung mit einer Schreckschusspistole ihr Mobiltelefon entwendet haben. Der Angeklagte hat die Taten im Wesentlichen in Abrede gestellt. Die Vernehmung der nicht als Nebenklägerin auftretenden Geschädigten als Zeugin ist für den ersten Verhandlungstag vorgesehen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren.        Urteil wegen Vergewaltigung in Flüchtlingsunterkunft rechtskräftig   Die im Mai 2016 erfolgte Verurteilung eines Angeklagten wegen Vergewaltigung ist rechtskräftig. Der im Juni 1981 geborene Angeklagte war mit Urteil vom 17.05.2016 (3 KLs 1/16) wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der als Flüchtling aus dem Irak eingereiste Angeklagte sich im November und Dezember 2015 in der Landesaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Halle mehrfach an seiner Frau vergangen hatte, mit der er nach islamischem Recht verheiratet war. Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 17.01.2017 als unbegründet verworfen (4 StR 491/16). Ds Urteil ist damit rechtskräftig.  

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