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Magdeburg, den 03.02.2017

Zustimmung für geplante Landesvereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung hochträchtiger Rinder

Magdeburg. Sachsen-anhaltische Verbände unterstützen grundsätzlich die Idee einer Landesregelung zur Vermeidung der Schlachtung hochträchtiger Rinder. Das ist das Ergebnis eines Treffens zu dem der Ansprechpartner für Tierschutzfragen des Landes, Dr. Marco König am Donnerstag, 02. Februar 2017, Vertreter der Bauernverbände, der Organisationen der Tierärzteschaft sowie der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts eingeladen hatte.?Die Spitzenverbände befürworten mehrheitlich ein gemeinsames Handeln, weil sie wissen, dass Feten von Nutztieren im letzten Drittel der Trächtigkeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen schmerz- und leidensfähig sind. Im regulären Schlachtprozess der Muttertiere verenden sie leidvoll an Sauerstoffmangel. Dennoch ist die Schlachtung hochträchtiger Nutztiere noch immer nicht verboten?, so König.Laut einer Abfrage bei den Veterinärbehörden des Landes wurden in den Jahren 2015 und 2016 auch aus Sachsen-Anhalt hochtragende Rinder zur Schlachtung abgegeben. Deshalb hatte der Tierschutzbeirat Sachsen-Anhalt im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie den Abschluss einer Landesvereinbarung angeregt. Der Entwurf dazu wurde gestern im Ministerium vorgestellt und ist grundsätzlich auf breite Zustimmung gestoßen, bedarf aber noch weiterer Abstimmungen.Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte nach einem Appell der Bundesländer zugesagt, das Schlachten hochträchtiger Nutztiere ?so schnell wie möglich? zu unterbinden und eine nationale Regelung bis zum Sommer 2017 angekündigt. Für den Fall, dass es weiterhin nicht zur Verabschiedung der bundesweiten Verbotsregelung kommen wird, unterstützen die Teilnehmer der Veranstaltung in Magdeburg ein freiwilliges Vorgehen auf Landesebene ohne weitere zeitliche Verzögerung. Ähnliche freiwillige Regelungen existieren bereits in fünf anderen Bundesländern.

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